Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in der Elternzeit und möchte gerne in einer anderen Firma in Teilzeit arbeiten. Mein derzeitiger Arbeitgeber gab mir grundsätzlich die Genehmigung dafür, schränkte die Arbeitszeit beim neuen Arbeitgeber auf 19 Stunden ein. Ich würde aber gerne die 30 Stunden Maximum während des Erziehungsurlaubs bei der neuen Firma ausnutzen (mein Kind ist im Juni 2002 geboren). Darf mein Arbeitgeber diese Einschränkung rechtmäßig machen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Birgit, wenn er er betriebsbedingt begründen kann, ja. Gruß, NB
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