Katerina83
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne auf meinen Anspruch auf Elterngeld in Deutschland fragen. Ich bin eine Tschechin, aber Ich lebe und arbeite seit 2010 in Deutschland. Ich habe eine unbefristete Position als Chemikerin bei einer internationalen Firma. Jetzt bin ich schwanger und ab 1.5.2017 gehe ich in Mutterschutz. Ich plane nach Mutterschutz drei Jahre Elternzeit nehmen. Aber vor der Geburt meines Kindes ziehe ich nach Tschechien um. Mein Kind wird in Tschechien geboren und wir werden dort zusammen mit meinem Freund (Vater des Kindes) und unserem Kind wohnen. Ich heirate meinen Freund im Herbst 2017. So das Vater von dem Kind ist auch Tscheche und wohnt und arbeitet jetzt in Tschechien. Er ist selbständig. So, meine Frage steht, ob ich einen Anspruch auf Elterngeld in Deutschland oder in Tschechien habe. Wo soll ich den Antrag stellen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Katerina
Hallo, in D keinen Anspruch ohne Wohnsitz Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast an Deutschland keine Ansprüche, wenn Du hier nicht lebst. Eine der Grundvoraussetzungen für Elterngeld ist, dass man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, also hier wohnt und zwar mit dem Kind gemeinsam. Was es in Tschechien gibt, wirst Du dich dort erkundigen müssen. Hier in DE brauchst Du keinen Antrag auf irgendwelche staatlichen Gelder stellen, wenn Du hier nicht wohnst und dein Kind nicht mal hier geboren wird. Es ist dann Tscheche, genau wie ihr und da gibt es hoffentlich dort auch was, das man beantragen kann. LG Lilly
Jinap
Und wie wäre es, wenn man in dem Fall ein Gränzgänger wäre. D.h. jeden Tag von grenzennahem Ort in CZ in die Arbeit nach D zur Arbeit. In der Elternzeit dann in bestehendem Arbeitsverhältnis, allerdings grenzennah in CZ lebend? Andre P.
Mitglied inaktiv
Grenznah in CZ wohnen ist immer noch in CZ wohnen. Es geht nicht darum, wo man arbeitet, sondern wo man lebt! LG Lilly
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