Chrisi411987
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im November 2017 einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Verdi hat im Tarifvertrag vereinbart, dass Kundenberatern der Sparkassen die E9a zusteht. Wir sind allerdings alle in der E6 eingruppiert. Nun hat unser Arbeitgeber bestätigt, dass alle Stellen überprüft werden und es erst am Ende diesen Jahres eine Nachzahlung geben wird. Die Nachzahlung gilt dann ab dem 01.01.2017. Nun beantrage ich allerdings im September 2018 Elterngeld (Geburtstermin 09.09.2018) und reiche die letzten 12 Lohnscheine ein. Die Gehaltserhöhung wird allerdings ja erst im Dezember 2018 ausgezahlt und dann erhalten wir auch erst die korrigierten Lohnscheine. Kann ich dann nochmal einen Korrektur-Elterngeldantrag stellen? Womit sich ja dann das Elterngeld erhöht, da der Lohn ja eigentlich höher war. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Nach den Richtlinien sind – entsprechend der Anwendung der lohnsteuerlichen Grundsätze der zeitlichen Zuordnung – ggf. auch spätere Korrekturmeldungen zu berücksichtigen. Dies gilt unabhän-gig davon, ob der Arbeitgeber eine neue Lohn- und Gehaltsbescheinigung für den betreffenden Monat erstellt oder in einer späteren Lohn- und Gehaltsbescheinigung die Korrektur für einen Vor-monat vornimmt. Liebe Grüße NB
Dojii
Alle rückwirkenden Erhöhungen ab Januar 2018 müssten dann berücksichtigt werden. Dafür kannst die Korrektur-Abrechnungen einreichen, wenn du sie bekommst. Dann wird das Elterngeld neu berechnet. Bei den rückwirkenden Zahlungen für 2017 wird es allerdings schwer. Das Elterngeld berücksichtigt normalerweise nur Nachzahlungen aus dem Vorjahr (2017), wenn sie bis spätestens drei Wochen im Januar des nächsten Jahres (2018) zufließen. Zu finden im Punkt 2c.1.1.2 der Richtlinien zum Elterngeld.
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