Oracel
Hallo, Ich habe am 14.06 diesen Jahres einen Sohn geboren und nun Elterngeld beantragt.Meines Wissens wird dies auf Basis der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet.Da ich zum 01.04 eine Lohnerhöhung gehabt habe/hätte wurde leider erst zum 01.07 per Nachzahlung berücksichtigt bat ich bei Antragstellung um Berücksichtigung der Erhöhungen doch leider wurde dies nicht gemacht. Ist dies rechtens? Vielen Dank für die Rückmeldung!
Hallo, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.03.2010, L 6 EG 16/09: Auch verspätete Lohnzahlungen sind zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
-Talia-
Wann bist du denn in den Mutterschutz gegangen? Der wird ja bei der Berechnung des EG ausgeklammert. Also zählen im Grunde die 12 Monate vor Mutterschutz.
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