Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

dinsa

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit. Danach - im November 2013 - wollte ich wieder Teilzeit arbeiten und mir das 3. Jahr Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt (bis spätestens zum 8. Lebensjahr) aufsparen - bereits beantragt und genehmigt. Nun wurde meinem Lebenspartner gekündigt und ich werde somit jetzt schon mal während der Elternzeit arbeiten, bis er einen neuen Job gefunden hat. Wenn dies nicht so schnell klappt, wie erwünscht und er im November immer noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, werde ich wieder Vollzeit arbeiten müssen. Wie verhält sich das, wenn mein Freund dann im 3. Lebensjahr Zuhause bleiben und wir unseren Sohn nicht wie geplant in die Kita geben würden? "Verbraucht" er dann sozusagen das 3. Jahr Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit und es steht mir nicht mehr zu? Vielen Dank und herzliche Grüße


Sternenschnuppe

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Nö, jeder hat 3 Jahre für sich. ALG1 gibt es aber nur wenn die Betreuung gesichert ist.


dinsa

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Danke, für die Antwort. Das ist ja interessant. Jeder hat 3 Jahre für sich? Das wusste ich gar nicht. Er könnte theoretisch auch nochmal 3 Jahre Zuhause bleiben? Natürlich ohne Elterngeld.


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