Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Willkürliche Gehaltskürzung vorgenommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Willkürliche Gehaltskürzung vorgenommen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe gerade mit Entsetzen gesehen, dass ich für den Monat Juni nur 100,00 EUR Gehalt erhalten habe. Ich bin bei meinem Arbeitgeber auf 400 EUR-Basis beschäftigt. Bekomme sonst die 400 EUR komplett ausgezahlt. Mein Sohn wurde Ende Mai operiert und brauchte entsprechende Betreuung durch einen Elternteil (d.h. vom 26.05. bis 19.06.09). Ich konnte somit nicht auf der Arbeit erscheinen, habe aber gleichwohl eine Bescheinigung der Klinik abgegeben, dass mein Sohn entsprechende Betreuung braucht. War die Gehaltskürzung rechtens? Möchte dort nicht unnötig Wind machen. Vielen lieben Dank für Ihre Rückantwort. Bettina Schiffer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, einen Anspruch auf Freistellung für Krankheit der Kinder unter Lohnfortzahlung haben nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Sie also leider nicht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo... Also ich bin der Meinung das ist rechtens. Bei uns ist es auch so das ich weniger Gehalt bekomme wenn ich wegen Betreuung meines Sohnes zu Hause bleiben muß. Du mußt doch aber die Bescheinigung des KH oder Kinderarzt zu deiner Krankenkasse senden, dann bekommst du von dort Krankengeld oder wie sich das nennt. So ist es bei mir immer. Liebe Grüße Kristin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke > Gut zu wissen.... Aber leider zu spät. :O( Liebe Grüße Bettina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch gut zu wissen ;O) Bleibt demnächst mein Mann zu Hause :O) Lieben Dank Bettina Schiffer


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und ganz ehrlich, wenn er der Hauptverdiener ist, würde ich es lieber auf meine Kappe nehmen. Ich arbeite auch Minijob und "blute" wenn das Kind krank sein sollte bzw. ich hab nen super AG... LG Peeka


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Mein Arbeitgeber beschäftigt mich im 2. Jahr wieder während der Elternzeit. Vorher 100%, dann 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld. Jetzt möchte ich für 1 Jahr 40% in der Elternzeit arbeiten. Mein AG hat mir gesagt, dass ich nicht meine alte Stelle machen kann, weil Vollzeit erforderlich. Und bietet mir jetzt eine niedriger bezahlte Stelle an. ...

Hallo Frau Bader, ich bin seit über 10 Jahren bei einer großen Konzern beschäftigt (an meinem Standort sind es allein über 1000 MA). Vor meiner 1. Elternzeit war ich als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Während der 1. Elternzeit wurde ich dann in Teilzeit in der Personalabteilung (Sachbearbeitung) eingesetzt, da mein Arbeitsplatz bei d ...

Liebe Frau Bader, Ich war nun 2 Jahre in elternzeit und möchte zum 1.6. wieder bei meinem Arbeitgeber das arbeiten anfangen. Zuvor habe ich 40 Stunden die Woche als Verkaufsleiter mit Reisetätigkeit gearbeitet. Meinem Wunsch, 15 Stunden die Woche zu arbeiten, kam der AG nach. Allerdings könne ich dann nicht mehr als Verkaufsleiter arbeiten. Ich ...

Hallo Frau Bader. Wenn nach Absprache mit der Chefin die Arbeitszeit verkürzt wird wegen bestehender Schwangerschaft, kann dann auch das Gehalt gekürzt werden? Es liegt keine Absprache mit dem Frauenarzt vor. Also keine gesundheitlichen Probleme die eine Arbeitszeitkürzung hervorrufen. MfG, Moornixe

Guten Tag Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Diese endet am 15.08.18. Ich überlege, ob ich ein weiteres Jahr anhänge. Dazu habe ich folgende Fragen: Ich bin auf eine komplett andere Stelle gesetzt und degradiert worden. In meinem Arbeitszeitvertrag während der Elternzeit hat mein Arbeitgeber denno ...

Liebe Frau Bader, ab 1.1.20 will ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit während der Elternzeit. Vor der Geburt habe ich 24 Wochenstunden gearbeitet. Ab Januar werden es 22 Wochenstunden sein. Meine alte Stelle kann ich nicht wieder kriegen, weil sie vergeben ist an einen neuen Kollegen. Ich soll die Arbeit eines Kollegen übernehmen, der weggeht. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte gerne demnächst auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit arbeiten. Trotz einem bestehenden festen Arbeitsvertrag mit festen Konditionen, bietet mir mein AG für diese Zeit einen Vertrag mit 4 € weniger Stundenlohn und ohne Schichtzulage an (Kinderkrankenschwester). Ist dies zulässig? Er läss ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin Vollzeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag tätig. Seit zwei Wochen bin ich im BV . Nun hat mein Arbeitgeber mein Gehalt gekürzt, da meine Arbeitsstunden angeblich runtergestuft wurden. Dies wurde jedoch nicht besprochen , noch gab es eine vorzeitige Benachrichtigung , dass es zu einer Gehaltskürzung kommt. ...

Guten Tag, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (bis Oktober 2024). Nun möchte ich gerne ab Anfang 2023 in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder einsteigen. Der wöchentliche Arbeitsumfang soll 15h betragen. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit als leitende Angestellte im Verkauf beschäftigt. Nun werde ich als "normale" Kraft a ...

Hallo Frau Bader, an meinem Arbeitsplatz gibt es verschiedene Unternehmen die alle den selben Geschäftsführer haben. Ich habe einen Festvertrag über 20 std. bei dem einen Unternehmen und einen 450€ Vertrag bei einem anderen Unternehmen über 10 std. Meine Aufgabenverteilung ist klar geregelt was für das eine Unternehmen ist und was für das and ...