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Hallo Frau Bader, ich habe gerade mit Entsetzen gesehen, dass ich für den Monat Juni nur 100,00 EUR Gehalt erhalten habe. Ich bin bei meinem Arbeitgeber auf 400 EUR-Basis beschäftigt. Bekomme sonst die 400 EUR komplett ausgezahlt. Mein Sohn wurde Ende Mai operiert und brauchte entsprechende Betreuung durch einen Elternteil (d.h. vom 26.05. bis 19.06.09). Ich konnte somit nicht auf der Arbeit erscheinen, habe aber gleichwohl eine Bescheinigung der Klinik abgegeben, dass mein Sohn entsprechende Betreuung braucht. War die Gehaltskürzung rechtens? Möchte dort nicht unnötig Wind machen. Vielen lieben Dank für Ihre Rückantwort. Bettina Schiffer
Hallo, einen Anspruch auf Freistellung für Krankheit der Kinder unter Lohnfortzahlung haben nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Sie also leider nicht Liebe Grüsse, NB
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Hallo... Also ich bin der Meinung das ist rechtens. Bei uns ist es auch so das ich weniger Gehalt bekomme wenn ich wegen Betreuung meines Sohnes zu Hause bleiben muß. Du mußt doch aber die Bescheinigung des KH oder Kinderarzt zu deiner Krankenkasse senden, dann bekommst du von dort Krankengeld oder wie sich das nennt. So ist es bei mir immer. Liebe Grüße Kristin
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Danke > Gut zu wissen.... Aber leider zu spät. :O( Liebe Grüße Bettina
Mitglied inaktiv
Auch gut zu wissen ;O) Bleibt demnächst mein Mann zu Hause :O) Lieben Dank Bettina Schiffer
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und ganz ehrlich, wenn er der Hauptverdiener ist, würde ich es lieber auf meine Kappe nehmen. Ich arbeite auch Minijob und "blute" wenn das Kind krank sein sollte bzw. ich hab nen super AG... LG Peeka
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