Frage:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich wollte gerne demnächst auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit arbeiten. Trotz einem bestehenden festen Arbeitsvertrag mit festen Konditionen, bietet mir mein AG für diese Zeit einen Vertrag mit 4 € weniger Stundenlohn und ohne Schichtzulage an (Kinderkrankenschwester). Ist dies zulässig? Er lässt sich auf keine weitere Verhandlungen ein.
Wenn ich mir nun eine andere Stelle suche mit gerechter Bezahlung, was ja während der Elternzeit grundsätzlich geht, und mein Arbeitgeber genehmigt mir dies nicht, welche Gründe dürften das sein? Sollte er das ablehnen, wäre ich ja quasi gezwungen für wenig Geld zu arbeiten, da gar nicht arbeiten nicht zur Wahl steht.
Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich schildern und bedanke mich schonmal fürs Lesen und Antworten!
von
Anju96
am 26.01.2020, 07:04
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Hallo,
er muss anteilig den Lohn des alten Vertrages zahlen.
Ansonsten muss er wichtige betriebliche Gründe nennen, warum es nicht erlaubt wird. Hauptgrund werden Firmengeheimnisse/ Mitbewerber sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2020
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
aber ja. dein vertrag ruht, es wird ein neuer gemacht. zu neuen konditionen. und ja, er kann deine tz z.b. in einem anderen krankenhaus, konkurrenz, ablehnen. betriebliche gründe.. du kannst ja in der elternzeit was anderes tz woanders arbeiten, sollte dein AG ablehnen.
von
mellomania
am 26.01.2020, 20:09
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Hallo, danke für die Antwort. Aber den letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Wenn er ablehnt kann ich doch eben nicht woanders arbeiten.
von
Anju96
am 27.01.2020, 05:33
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Er kann eine TZ woanders ablehnen, weil er dir eine TZ anbietet.
Zum Lohn... Anderer Lohn möglich, aber auch bei mini job gilt der Mindestlohn. Den muss er mind. pro std bezahlen
Mitglied inaktiv - 27.01.2020, 06:57
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Gehaltskürzung in Elternzeit
Nein, anderer Lohn ist meines Wissens nach nicht so einfach möglich. Es muss eigentlich auf Grundlage des bestehenden Vertrages umgerechnet werden. Mit der Ausnahme wenn die TE in der EZ eine völlig andere Tätigkeit macht.
von
Felica
am 27.01.2020, 08:18
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Da laut meiner pdl eine Benachteiligung in Form von niedrigeren Lohn und ohne Zuschläge bestünde, hat diese den Betriebsrat eingeschaltet. Der Personalleiter droht nun, sollte der Betriebsrat fungieren, lehne er eine 450€ Beschäftigung ganz ab. Ich finde das alles mehr als fraglich und weiß ehrlich gesagt nicht mehr wie ich damit umgehen soll
von
Anju96
am 27.01.2020, 17:07
Antwort auf:
Gehaltskürzung in Elternzeit
Dann würde ich die EZ nutzen um mich anderweitig umzuschauen. Ohne schlechtes Gewissrn. Die Ablehnung woanders zu arbeiten dürfte damit kein Bestand haben. Zudem, was soll er schlimmsten Falle machen? Er kann dann ur kündigen. Was wohl kaum ein Verlust wäre.
von
Felica
am 27.01.2020, 17:47