Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

Frage: Gehaltskürzung bei Teilzeit in Elternzeit

perle02

Beitrag melden

Hallo, Es wurde zwar schon öfters nachgefragt, aber noch einmal zum Verständnis: Mein Mann möchte künftig während seiner Elternzeit Teilzeit arbeiten (25 Stunden anstatt 40 Stunden). Die Anmeldung für Elternzeit und den Teilzeitantrag stellen wir nächste Woche. Vorab wurde ihm die Teilzeit aber schon mündlich zugesagt. Die Tätigkeiten bleiben während der Teilzeit unverändert. Nun soll seitens des AG noch ein Gehaltsgespräch stattfinden, wobei wir vermuten, dass der AG den Stundenlohn für die Teilzeit kürzen will. Wir hatten bislang angenommen, dass sein jetziges Gehalt stundenmäßig heruntergerechnet wird. Darf der AG das Gehalt kürzen? Wo ist ein ggf. rechtlicher Anspruch auf gleichbleibendem Lohn gesetzlich verankert? (Im BEEG finde ich hierzu keine Angaben). Muss für die Teilzeit in Elternzeit ein neuer Vertrag geschlossen werden? Hinzu kommt auch noch, dass es im Januar eine Lohnerhöhung und eine Einmalzahlung gegeben hat, die nur mein Mann nicht erhalten hat, da er 2 Wochen zuvor seine Elternzeit ab Mai mündlich angekündigt hat. Hier gilt doch auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, oder? - Der AG meint aber, dass dies Zahlungen für künftige Leistungen sind, auf die mein Mann wg. seiner Elternzeit keinen Anspruch hat. Vorab schon einmal vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Der Lohn muss anteilig gezahlt werden 2. Einen Zusatzvertrag würde ich machen aber aufpassen, dass er befristet ist Liebe Grüsse, NB


perle02

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ist das irgendwo gesetzlich verankert, dass der Lohn anteilig gezahlt werden muss? (Im BEEG finde ich hierzu nichts). - Wir könnten dem AG dann argumentativ besser gegenübertreten. Können wir die Lohnerhöhung und Einmalzahlung, die es im Januar gab, einfordern bzw. darf der AG meinem Mann diese Leistungen aufgrund der Ankündigung seiner Elternzeit verwehren? Liebe Grüße!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ab 1.1.20 will ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit während der Elternzeit. Vor der Geburt habe ich 24 Wochenstunden gearbeitet. Ab Januar werden es 22 Wochenstunden sein. Meine alte Stelle kann ich nicht wieder kriegen, weil sie vergeben ist an einen neuen Kollegen. Ich soll die Arbeit eines Kollegen übernehmen, der weggeht. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte gerne demnächst auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit arbeiten. Trotz einem bestehenden festen Arbeitsvertrag mit festen Konditionen, bietet mir mein AG für diese Zeit einen Vertrag mit 4 € weniger Stundenlohn und ohne Schichtzulage an (Kinderkrankenschwester). Ist dies zulässig? Er läss ...

Guten Tag, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (bis Oktober 2024). Nun möchte ich gerne ab Anfang 2023 in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder einsteigen. Der wöchentliche Arbeitsumfang soll 15h betragen. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit als leitende Angestellte im Verkauf beschäftigt. Nun werde ich als "normale" Kraft a ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...