BellaUnbunt
Liebe Frau Bader, ab 1.1.20 will ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit während der Elternzeit. Vor der Geburt habe ich 24 Wochenstunden gearbeitet. Ab Januar werden es 22 Wochenstunden sein. Meine alte Stelle kann ich nicht wieder kriegen, weil sie vergeben ist an einen neuen Kollegen. Ich soll die Arbeit eines Kollegen übernehmen, der weggeht. Jetzt will mir der HR-Chef mein Monatsbruttogehalt um fast 500€ kürzen. Ich würde also viel weniger verdienen als früher. Das er mir das Gehalt um die 2 Wochenstunden kürzen wird, davon ging ich aus. Aber 500€?? Die Begründung ist, dass die neue Arbeit nicht so anspruchsvoll sei. Dabei weiß ich von meinem Vorgänger, dass er viel mehr als ich verdient hat. Darf der HR-Chef das machen und wenn ja, welche Gesetze/ Urteile kann ich zur Verteidigung heranziehen? Vielen Dank und beste Grüße Bella
Hallo, nein, darf er nicht, Er darf nur anteilig kürzen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein darf er nicht. Wenn er nicht mit sich reden lässt würde ich mir für die EZ was anderes suchen. Darf halt kein direkter Konkurrent sein. Wäre dann auch ein Sprungbrett zum Wechsel, denn langfristig dürfte es da wohl Stress geben. Er müsste dir ja spätestens nach der EZ eh eine deinem Vertrag entsprechende Tätigkeit geben.
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