Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltskürzung während Teilzeit in Elternzeit?

Frage: Gehaltskürzung während Teilzeit in Elternzeit?

Sarah12344

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Guten Tag, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (bis Oktober 2024). Nun möchte ich gerne ab Anfang 2023 in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder einsteigen. Der wöchentliche Arbeitsumfang soll 15h betragen. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit als leitende Angestellte im Verkauf beschäftigt. Nun werde ich als "normale" Kraft auf der Verkaufsfläche zurück kommen, da die vorherige Stelle Teilzeit nicht zu besetzten ist (was mir aufgrund des mit sich bringenden Stresses ganz recht ist). Mein Arbeitgeber hat der Teilzeit in Elternzeit soweit zugestimmt, allerdings möchte er meinen Stundenlohn drastisch kürzen. Er ist der Meinung, das mir durch den veränderten Aufgabenbereich auch ein geringerer Stundenlohn gezahlt werden dürfte. (Fehlende Verantwortung etc.) Ist diese Kürzung rechtens? Meiner Meinung nach dürfte der Lohn im Verhältnis zur Arbeitszeit gekürzt werden (vorher 160h bezahlte Arbeit; nun 60h bezahlte Arbeit). Mein Stundenlohn müsste aber der selbe bleiben... Über eine Antwort mit Infos wo etwaige Tatsachen festgeschrieben sind würde ich mich freuen! Mit freundlichen Grüßen Sarah12344


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentlich ist die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben. Dann muss der Arbeitgeber ihnen eine angemessene gleiche Tätigkeit zur Verfügung stellen. Wenn Sie keinen Anspruch haben, ist alles frei verhandelbar. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, neue Tätigkeit und neuer Vertrag (der alte Vertrag ruht, für die Dauer der EZ wird ein neuer Vertrag für die Dauer der EZ geschlossen - darauf achten, dass drinsteht, dass dein alter Vertrag vom neuen in keiner Weise berührt wird) und somit auch neue Konditionen möglich. Dein alter Vertrag / Aufgabengebiet steht dir erst nach der EZ wieder zu.


Berlin!

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Das kommt darauf an, was ihr vertraglich vereinbart. Regelmäßig wird ein neuer Vertrag über die Teilzeit-Tätigkeit geschlossen, der "alte" Vertrag ruht in dieser Zeit. es ist also durchaus möglich und zulässig, einen anderen Stundenlohn zu vereinbaren.


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