Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltskürzung nach elternzeit bei Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltskürzung nach elternzeit bei Teilzeit

Julia.kroeninger

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Liebe Frau Bader, Ich war nun 2 Jahre in elternzeit und möchte zum 1.6. wieder bei meinem Arbeitgeber das arbeiten anfangen. Zuvor habe ich 40 Stunden die Woche als Verkaufsleiter mit Reisetätigkeit gearbeitet. Meinem Wunsch, 15 Stunden die Woche zu arbeiten, kam der AG nach. Allerdings könne ich dann nicht mehr als Verkaufsleiter arbeiten. Ich würde einige alte Aufgaben übernehmen können und andere VLs unterstützen. Mein AG stuft mich nun als Sachbearbeiter ein und möchte mir nun 25% weniger Gehalt zahlen. Ist das rechtens? Welche Möglichkeiten habe ich grundsätzlich? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen steht ein Vertrag gemäß den alten Bedingungen und auch gemäß Ihrer alten Qualifikation und Bezahlung zu. Wie Ihr Arbeitgeber das geregelt ist sein Problem. Liebe Grüße NB


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