Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltskürzung nach Elternzeit

Frage: Gehaltskürzung nach Elternzeit

Lieselotte1972

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober endet meine 1 jährige Elternzeit. Ich habe bereits in der SS Teilzeit beantragt. Dies wird wohl kein Problem sein. Allerdings habe ich nächste Woche ein Gespräch mit der Geschäftsführung und der Geschäftsführer deutete darauf hin, dass man mir wahrscheinlich meinen alten Job nicht wieder geben kann, man eine Beschäftigung im Hause für mich sucht aber wahrscheinlich diese nicht so anspruchsvoll sein wird, wie meine bisherige Tätigkeit bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Aus diesem Grunde möchte er dann auch mein Gehalt neu verhandelt bzw. weniger zahlen. Soweit ich informiert bin, darf sich doch an meinem Gehalt nichts ändern, oder? Vor meiner EZ war ich 2 Jahre in einer neugegründeten Abteilung beschäftigt in die ich intern auf Wunsch der GF aufgrund meines Fachwissens wechselte. Eine Gehaltserhöhung gab es aber nicht. Die Abteilung wurde allerdings letztes Jahr aufgelöst und es war geplant, dass ich nach der EZ in meine bisherige Abteilung zurückgehe. Der Aufgabenbereich/Tätigkeitsbereich in beiden Abteilungen war gleich. Es wurden nur Bereiche zusammengelegt und später doch wieder getrennt. Wie soll ich mich nächste Woche im Gespräch verhalten? Ich habe bereits signalisiert, dass ich mit einer Gehaltskürzung nicht einverstanden bin. Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf der AG mein Gehalt kürzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Rat LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nur, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen können (weil eben zB der Job notwendig auch am WE ausgeübt werrden muss und Sie das nicht können). Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich war auf Grund von 2 Schwangerschaften 5 Jahre im Erziehungsurlaub. Vorher wude mir ein übertarifliches Gehalt bezahlt. Hat mein Arbeitgeber das Recht nach der Elternzeit mein Gehalt auf ein tarifliches Gehalt zurückzusufen??? Oder habe ich das Recht mein ehemaligen übrtarifl. Gehalt nach der Elternzeit weiter zu erhalten?? ...

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft war ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Am 16.09.2013 läuft meine Elternzeit aus. Mit meinem AG habe ich vereinbart, dass ich bis zum 01.10.2013 unbezahlten Urlaub nehme, um die Betreuung meines Kindes zu gewährleisten. Auf meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung, d ...

Hallo Frau Bader, ich bin Managerin in einem mittelständischem Unternehmen. Nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit möchte ich nur noch 25 Stunden arbeiten, um mich weiterhin um meine Tochter kümmern zu können. Ich befürchte, dass ich meinen Managerjob mit so wenig Stunden nicht mehr ausüben darf und sehe es auch ein (habe sehr viele Überstund ...

Liebe Frau Bader, Ich war nun 2 Jahre in elternzeit und möchte zum 1.6. wieder bei meinem Arbeitgeber das arbeiten anfangen. Zuvor habe ich 40 Stunden die Woche als Verkaufsleiter mit Reisetätigkeit gearbeitet. Meinem Wunsch, 15 Stunden die Woche zu arbeiten, kam der AG nach. Allerdings könne ich dann nicht mehr als Verkaufsleiter arbeiten. Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...