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Gehaltskürzung nach Elternzeit

Frage: Gehaltskürzung nach Elternzeit

Eisbärle

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Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft war ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Am 16.09.2013 läuft meine Elternzeit aus. Mit meinem AG habe ich vereinbart, dass ich bis zum 01.10.2013 unbezahlten Urlaub nehme, um die Betreuung meines Kindes zu gewährleisten. Auf meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung, den ich Anfang Juli gestellt habe, habe ich bis jetzt noch keine schriftliche Antwort bekommen. Heute hatte ich ein Gespräch. Mein AG bietet mir an, dass ich ca. 15h in der Woche kommen kann. Allerdings nicht in meinem bisherigen Tätigkeitsbereich, was prinzipiell kein Problem wäre. Da die neue Tätigkeit jedoch geringer Entlohnt wird als mein bisheriger Job, will mein AG mein Gehalt kürzen. Wie soll ich mich verhalten? Muss ich die Kürzung akzeptieren? Vielen Dank und viele Grüße


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