Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltskürzung während BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehaltskürzung während BV

BUab

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, ich bin Vollzeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag tätig. Seit zwei Wochen bin ich im BV . Nun hat mein Arbeitgeber mein Gehalt gekürzt, da meine Arbeitsstunden angeblich runtergestuft wurden. Dies wurde jedoch nicht besprochen , noch gab es eine vorzeitige Benachrichtigung , dass es zu einer Gehaltskürzung kommt. Ist dies so Rechtens ? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, das geht natürlich nicht. Entscheidend für die Höhe des Lohnes sind die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber auch nicht einseitig entgegen dem Arbeitsvertrag die Arbeitsstunden runter kürzen. Liebe Grüße NB


Nera

Beitrag melden

Hallo, ich bin hier zwar nicht der Experte, glaube aber nicht dass das so rechtens ist. Meines Wissens nach ist Berechnungsgrundlage für den Lohn im BV nämlich das, was du durchschnittlich die letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate VOR dem BV hattest. Daher klingt mir eine nachträgliche Stundenreduzierung und dementsprechende Bezahlung eher nicht so rechtens. Sonnige Grüße Nera


Felica

Beitrag melden

Nein ist nicht rechtens. Übrigens unabhängig vom BV. Einer Änderung der Arbeitsstunden müssen immer beide Parteien zustimmen.


KielSprotte

Beitrag melden

Falsch @Nera: man bekommt immer das, was man ohne BV bekommen würde. Deine Berechnung trifft nur auf Schwangere mit schwankenden Einkommen zu. Und nein, Vertragsstunden können nicht einseitig von jetzt auf gleich geändert werden.


Nera

Beitrag melden

Im BV wird Mutterschutzlohn bezahlt, und dazu steht hier folgendes. "Der Mutterschutzlohn soll die Mutter so stellen, als hätte sie während der Zeit des Beschäftigungsverbots gearbeitet. Deshalb zieht man den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. drei Monate als Berechnungsbasis heran, die vor dem Monat liegen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist." Also nicht vor dem BV sondern vor der Schwangerschaft. Jedenfalls davor... Sonnige Grüße Nera


Felica

Beitrag melden

Die TE bezieht ein Gehalt laut ihres Beitrages. Also jeden Monat das gleiche Geld. Deine Passage bezieht sich auf Lohnbzahlungen, die monatlich wechseln. Bei lohnzahlungen hat man ja nicht jeden Monat das gleiche Geld, weil unterschiedliche Stundenanzahl und Zuschläge. Da gelten wirklich die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn. Grundsätzlich ist es aber immer so, daß man in einem BV immer das bekommt was man ohbe bekommen würde. Bedeutet auch wenn es Änderungen bei der Höhe des Stundenlohnes gibt oder sich feste Arbeitsstunden dauerhaft ändern, dann muss das berücksichtigt werden. Bei Lohn wie bei Gehalt. Das muss der AG dann entsprechend umrechnen. Es kommt ja gar nicht so selten vor das eine Schwangere wieder in TZ innerhalb der EZ anfängt zu arbeiten, ein BV bekommt und 2 Momatd später endet die EZ und der VZ-Vertrag lebt wieder auf. Wäre ha unfair wenn sie dsnn trotzdem nur nach TZ bezahlt werden würde. Deshalb müssen solch dauerhafte Änderungen im im BV immer taggenau berücksichtigt werden. Allerdings kann der AG nicht einseitig sagen, ich kürze mal die Stunden weil Frau im BV. Selbst dann nicht wenn er kurzarbeit für alle Mitarbeiter anordnet.


BUab

Beitrag melden

Vielen lieben Dank an alle , die mir geantwortet haben. Das hat mit wirklich weitergeholfen. Ich glaube ich mache mich da mal bisschen schlau und spreche den AG nochmals an. Vielen Dank nochmals


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin Managerin in einem mittelständischem Unternehmen. Nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit möchte ich nur noch 25 Stunden arbeiten, um mich weiterhin um meine Tochter kümmern zu können. Ich befürchte, dass ich meinen Managerjob mit so wenig Stunden nicht mehr ausüben darf und sehe es auch ein (habe sehr viele Überstund ...

Hallo, Mein Arbeitgeber beschäftigt mich im 2. Jahr wieder während der Elternzeit. Vorher 100%, dann 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld. Jetzt möchte ich für 1 Jahr 40% in der Elternzeit arbeiten. Mein AG hat mir gesagt, dass ich nicht meine alte Stelle machen kann, weil Vollzeit erforderlich. Und bietet mir jetzt eine niedriger bezahlte Stelle an. ...

Hallo Frau Bader, ich bin seit über 10 Jahren bei einer großen Konzern beschäftigt (an meinem Standort sind es allein über 1000 MA). Vor meiner 1. Elternzeit war ich als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Während der 1. Elternzeit wurde ich dann in Teilzeit in der Personalabteilung (Sachbearbeitung) eingesetzt, da mein Arbeitsplatz bei d ...

Liebe Frau Bader, Ich war nun 2 Jahre in elternzeit und möchte zum 1.6. wieder bei meinem Arbeitgeber das arbeiten anfangen. Zuvor habe ich 40 Stunden die Woche als Verkaufsleiter mit Reisetätigkeit gearbeitet. Meinem Wunsch, 15 Stunden die Woche zu arbeiten, kam der AG nach. Allerdings könne ich dann nicht mehr als Verkaufsleiter arbeiten. Ich ...

Hallo Frau Bader. Wenn nach Absprache mit der Chefin die Arbeitszeit verkürzt wird wegen bestehender Schwangerschaft, kann dann auch das Gehalt gekürzt werden? Es liegt keine Absprache mit dem Frauenarzt vor. Also keine gesundheitlichen Probleme die eine Arbeitszeitkürzung hervorrufen. MfG, Moornixe

Guten Tag Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Diese endet am 15.08.18. Ich überlege, ob ich ein weiteres Jahr anhänge. Dazu habe ich folgende Fragen: Ich bin auf eine komplett andere Stelle gesetzt und degradiert worden. In meinem Arbeitszeitvertrag während der Elternzeit hat mein Arbeitgeber denno ...

Liebe Frau Bader, ab 1.1.20 will ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit während der Elternzeit. Vor der Geburt habe ich 24 Wochenstunden gearbeitet. Ab Januar werden es 22 Wochenstunden sein. Meine alte Stelle kann ich nicht wieder kriegen, weil sie vergeben ist an einen neuen Kollegen. Ich soll die Arbeit eines Kollegen übernehmen, der weggeht. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte gerne demnächst auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit arbeiten. Trotz einem bestehenden festen Arbeitsvertrag mit festen Konditionen, bietet mir mein AG für diese Zeit einen Vertrag mit 4 € weniger Stundenlohn und ohne Schichtzulage an (Kinderkrankenschwester). Ist dies zulässig? Er läss ...

Guten Tag, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (bis Oktober 2024). Nun möchte ich gerne ab Anfang 2023 in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder einsteigen. Der wöchentliche Arbeitsumfang soll 15h betragen. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit als leitende Angestellte im Verkauf beschäftigt. Nun werde ich als "normale" Kraft a ...

Hallo Frau Bader, an meinem Arbeitsplatz gibt es verschiedene Unternehmen die alle den selben Geschäftsführer haben. Ich habe einen Festvertrag über 20 std. bei dem einen Unternehmen und einen 450€ Vertrag bei einem anderen Unternehmen über 10 std. Meine Aufgabenverteilung ist klar geregelt was für das eine Unternehmen ist und was für das and ...