Frage: Gehaltskürzung während BV

Hallo liebe Frau Bader, ich bin Vollzeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag tätig. Seit zwei Wochen bin ich im BV . Nun hat mein Arbeitgeber mein Gehalt gekürzt, da meine Arbeitsstunden angeblich runtergestuft wurden. Dies wurde jedoch nicht besprochen , noch gab es eine vorzeitige Benachrichtigung , dass es zu einer Gehaltskürzung kommt. Ist dies so Rechtens ? Lg

von BUab am 02.09.2021, 15:39



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Hallo, Nein, das geht natürlich nicht. Entscheidend für die Höhe des Lohnes sind die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber auch nicht einseitig entgegen dem Arbeitsvertrag die Arbeitsstunden runter kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2021



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Hallo, ich bin hier zwar nicht der Experte, glaube aber nicht dass das so rechtens ist. Meines Wissens nach ist Berechnungsgrundlage für den Lohn im BV nämlich das, was du durchschnittlich die letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate VOR dem BV hattest. Daher klingt mir eine nachträgliche Stundenreduzierung und dementsprechende Bezahlung eher nicht so rechtens. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 02.09.2021, 16:03



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Nein ist nicht rechtens. Übrigens unabhängig vom BV. Einer Änderung der Arbeitsstunden müssen immer beide Parteien zustimmen.

von Felica am 02.09.2021, 16:29



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Falsch @Nera: man bekommt immer das, was man ohne BV bekommen würde. Deine Berechnung trifft nur auf Schwangere mit schwankenden Einkommen zu. Und nein, Vertragsstunden können nicht einseitig von jetzt auf gleich geändert werden.

von KielSprotte am 02.09.2021, 16:31



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Im BV wird Mutterschutzlohn bezahlt, und dazu steht hier folgendes. "Der Mutterschutzlohn soll die Mutter so stellen, als hätte sie während der Zeit des Beschäftigungsverbots gearbeitet. Deshalb zieht man den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. drei Monate als Berechnungsbasis heran, die vor dem Monat liegen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist." Also nicht vor dem BV sondern vor der Schwangerschaft. Jedenfalls davor... Sonnige Grüße Nera

von Nera am 02.09.2021, 16:37



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Die TE bezieht ein Gehalt laut ihres Beitrages. Also jeden Monat das gleiche Geld. Deine Passage bezieht sich auf Lohnbzahlungen, die monatlich wechseln. Bei lohnzahlungen hat man ja nicht jeden Monat das gleiche Geld, weil unterschiedliche Stundenanzahl und Zuschläge. Da gelten wirklich die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn. Grundsätzlich ist es aber immer so, daß man in einem BV immer das bekommt was man ohbe bekommen würde. Bedeutet auch wenn es Änderungen bei der Höhe des Stundenlohnes gibt oder sich feste Arbeitsstunden dauerhaft ändern, dann muss das berücksichtigt werden. Bei Lohn wie bei Gehalt. Das muss der AG dann entsprechend umrechnen. Es kommt ja gar nicht so selten vor das eine Schwangere wieder in TZ innerhalb der EZ anfängt zu arbeiten, ein BV bekommt und 2 Momatd später endet die EZ und der VZ-Vertrag lebt wieder auf. Wäre ha unfair wenn sie dsnn trotzdem nur nach TZ bezahlt werden würde. Deshalb müssen solch dauerhafte Änderungen im im BV immer taggenau berücksichtigt werden. Allerdings kann der AG nicht einseitig sagen, ich kürze mal die Stunden weil Frau im BV. Selbst dann nicht wenn er kurzarbeit für alle Mitarbeiter anordnet.

von Felica am 02.09.2021, 16:56



Antwort auf: Gehaltskürzung während BV

Vielen lieben Dank an alle , die mir geantwortet haben. Das hat mit wirklich weitergeholfen. Ich glaube ich mache mich da mal bisschen schlau und spreche den AG nochmals an. Vielen Dank nochmals

von BUab am 02.09.2021, 17:51



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