Gehaltskürzung während und nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltskürzung während und nach der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Diese endet am 15.08.18. Ich überlege, ob ich ein weiteres Jahr anhänge. Dazu habe ich folgende Fragen: Ich bin auf eine komplett andere Stelle gesetzt und degradiert worden. In meinem Arbeitszeitvertrag während der Elternzeit hat mein Arbeitgeber dennoch mein Ursprungsgehalt aus meiner Führungsposition gewährt. Könnte er mir das Gehalt auch während der Elternzeit kürzen? Und wie sieht das aus, wenn ich das letzte Jahr Elternzeit anhänge. Da müsste ja eine neue Vereinabrung gemacht werden. Dürfte er mir dann das Gehalt kürzen? Ich bin unsicher, ob ich diesbezüglich während der Elternzeit eine finanzielle Sicherheit habe. Wenn ich die weitere Elternzeit rechtzeitig ankündige, muss er mir diese geben oder darf er das verweigern? Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus Julali

von Julali am 06.03.2018, 13:23



Antwort auf: Gehaltskürzung während und nach der Elternzeit

Hallo, bei beiden Fallkonstellationen darf er Ihnen das vertraglich vereinbarte Gehalt nicht kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2018



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