ameryjoline
Guten Abend, ich bin diese Woche nach 3 Jahren Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Meine Chefin hatte mir nur die ehemalige Vollzeitstelle angeboten (in der Hoffnung, dass ich kündige). Ich habe diese angenommen. Jetzt darf ich (als Arzthelferin) nur noch Befunde wegsortieren und Karteikarten aussortiern (Schikane!). Patienten und Telefon, sowie Ausstellung von Rezepten/Überweisungen wurde mir von meiner Chefin verboten. Ich habe ca. 1,5 Jahre vor der Schwangerschaft eine Gehaltserhöhung von 300 Euro Brutto bekommen (dieses erfolgte natürlich nicht schriftlich und ist nur Anhand von Gehaltsabrechnungen belegbar). Kann meine Chefin mir jetzt wieder das alte niedrigere Gehalt aus dem Arbeitsvetrag geben oder steht mir das Gehalt mit der Gehaltserhöhung zu? Kann man eigentlich etwas dagegen machen, dass ich jetzt nur noch sozusagen Praktikantenarbeit mache? Schließlich war ich in der Praxis vorher die Erstkraft. Vielen Dank, mfG ameryjoline
Hallo, Ihnen steht das letzte Gehalt wie vor der EZ zu. Wenden Sie sich an einen RA wegen dem Mobbing. Liebe Grüsse, NB
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