Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich für kurze Zeit nach der Elternzeit in meine Vollzeitstelle zurück?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich für kurze Zeit nach der Elternzeit in meine Vollzeitstelle zurück?

Colabär

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in einem Teilzeitvertrag während der Elernzeit. Dieser endet am 26.08.2018. Nun bin ich wieder schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 02.09.2018. Nun meine Fragen: 1. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mich ab 27.08.18 wieder im Vollzeit anzustellen obwohl es nur von kurzer Zeit ist bzw. Ich aufgrund von Urlaubsanspruch tatsächlich nie Vollzeit arbeiten werde? 2. Bemisst sich mein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dann an den 3 Monatsgehältern vor Mutterschutz (Teilzeitgehalt) oder an meinem Vollzeitgehalt welches ich ab 27.08 wieder hätte? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße Colabär


Sternenschnuppe

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Du hast einen Denkfehler. Er muss Dich nicht Vollzeit anstellen, Du bist automatisch ab da wieder Vollzeit, ob er will oder nicht. Uns bekommst dann auch den ganz normalen Mutterschutzlohn.


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