Teilbeschäftigungsverbot / Gehaltskürzung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilbeschäftigungsverbot / Gehaltskürzung

Hallo Frau Bader, an meinem Arbeitsplatz gibt es verschiedene Unternehmen die alle den selben Geschäftsführer haben. Ich habe einen Festvertrag über 20 std. bei dem einen Unternehmen und einen 450€ Vertrag bei einem anderen Unternehmen über 10 std. Meine Aufgabenverteilung ist klar geregelt was für das eine Unternehmen ist und was für das andere. Es gibt zu dem 450€ Vertrag eine mündliche vereinbarung, dass er nur die Std. auszahlt die ich auch absolviere.(Auftragslage hier sehr schwankend) Nun habe ich vom Arzt ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, wodurch ich nur noch 4 std. pro Tag beschäftigt werden darf, da es mir nicht so gut geht. Mein Chef meint jetzt, aus rechtlichen Gründen kann er mir den 450€ Vertrag nicht mehr auszahlen, da ich die arbeit die dafür anfällt durch das Teilbeschäftigungsverbot nicht mehr machen soll, da ja 5 Tage mal 4 std. = 20 std.(Festvertrag) und ich soll dann auf die 450€ verzichten und bekomme nur mein Festgehalt, und arbeite nur die Aufgaben für den Festvertrag, die arbeit wäre ihm wichtiger das die von mir erledigt wird. Nun fühle ich mich über den Tisch gezogen. Habe ich jetzt einfach Pech gehabt, oder kann ich Argumente vorbringen, dass der Chef mir die 450€ auch zahlen muss. Mein Partner und ich haben fest mit dem Geld gerechnet.

von Maya7 am 29.10.2022, 17:54



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot / Gehaltskürzung

Hallo, Sie bekommen für diese Tätigkeit den Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2022



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot / Gehaltskürzung

Moin, nein du hast nicht Pech gehabt. Du darfst nicht besser oder schlechter gestellt werden und bekommst das Geld. Ich denke, da das Gehalt schwankt, den Durchschnitt der letzten drei Monate.

von sneram am 29.10.2022, 19:35



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot / Gehaltskürzung

Normalerweise muss der AG den kompletten Lohn auszahlen und über die Zeiten des BV erhält er aus der KK Umlage eine Erstattung

von MamaausM2 am 31.10.2022, 17:16



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