Hallo Frau Bader, ich bin seit über 10 Jahren bei einer großen Konzern beschäftigt (an meinem Standort sind es allein über 1000 MA). Vor meiner 1. Elternzeit war ich als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Während der 1. Elternzeit wurde ich dann in Teilzeit in der Personalabteilung (Sachbearbeitung) eingesetzt, da mein Arbeitsplatz bei der GF angeblich nicht in TZ machbar sei. Hier hat man mir mein Gehalt während der EZ gekürzt, als Grund wurde angegeben, dass die Tätigkeit nicht so anspruchsvoll sei, diese Vergütung mit sich bringt und die Kollegen auch entsprechend bezahlt werden. Meine 2. Elternzeit schloss sich unmittelbar an. Nun möchte ich wieder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Hier habe ich im August bereits einen Antrag gestellt, dass ich ab 1.1. wieder beginnen möchte. Der Umfang soll 18 Stunden an 3 Tagen (Mo-Mi) sein. Im September hatte ich ein Gespräch mit dem AG. Hier sagte man mir, dass es grundsätzlich möglich sei, jedoch müsste man mal sehen, ob 18 Stunden klappen, an welchen Tagen genau und wie sich die Stunden verteilen. Man sagte mir dann auch, da ich aufgrund der Betreuung meiner beiden Kleinkinder (3 + 1 Jahr) zw. 8.00 und 15.00 Uhr arbeiten möchte, dass eine Tätigkeit nur vormittags bzw. bis Mittags geprüft werden müsse. Nun hatte ich 2 weitere Gespräche, in denen man mir einen Arbeitsplatz anbot, bei dem ich allerdings an 2 der 3 Tagen fest bis 16.30 Uhr arbeiten soll. Die kann ich jedoch leider nicht leisten. Mein Antrag von August wurde nicht abgelehnt und im September hatte ich die gewünschten Arbeitszeiten mündlich genannt, auch diese wurden nicht pauschal abgelehnt. Nun sind es nur noch ca. 4 Wochen bis zum geplanten Start. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1.) Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich zu bestimmten Arbeitszeiten arbeite? Dazu muss ich sagen, dass dies nicht üblich ist. Es gibt in der Personalabteilung (wie auch in allen anderen Bereichen) zahlreiche Mitarbeiter, die in TZ arbeiten und dies nur bis mittags, ohne dass hier irgendwelche festen Arbeitszeiten vereinbart wurden. Des Weiteren haben wir ein Gleitzeitmodell, sodass es untypisch ist, dass überhaupt feste Arbeitszeiten festgehalten/vereinbart werden. 2.) Kann der AG mein Gehalt während der EZ kürzen? Als Grund würde hier sicherlich wieder die nicht so anspruchsvolle Tätigkeit oder die Gleichbehandlung anderer Mitarbeiter gennant werden. Habe ich einen Anspruch auf das alte Gehalt meines Arbeitsvertrages? 3.) Wie verhalte ich mich, wenn wir uns nicht einig werden? Muss/soll ich am 1.1. bzw. 2.1. zur Arbeit erscheinen und meine gewünschte Arbeitszeit einhalten (bis ca. 15 Uhr)? Oder bin ich dann verpflichtet die langen Arbeitszeiten einzuhalten, d.h. bis 16.30 Uhr? 4.) Was habe ich beim Ablauf der EZ zu beachten? Ich möchte danach auch weiterhin in TZ arbeiten. Ich bin mir jetzt schon sicher, dass man mir mein Gehalt vor der EZ nicht weiter zahlen möchte, da mein alter Arbeitsplatz beim GF laut AG nicht in TZ möglich sei. Wie ist es hier, wenn der AG mir dann einen anderen Arbeitsplatz anbietet, der laut ihm in TZ machbar aber weniger anspruchsvoll ist. Welche Rechte habe ich in Sachen Tätigkeit und was ist mit meinem Gehalt? Muss ich vielleicht mit einer Änderungskündigung rechnen? Und wenn ja, was muss ich hier beachten bzw. wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von MiNi77 am 01.12.2016, 13:52