Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaubsanspruch habe ich denn nun?

Frage: Wieviel Urlaubsanspruch habe ich denn nun?

ArnBi76

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Ich bin in VZ bei der Bw und habe normalerweise einen Anspruch auf 30 Tage im Jahr. Ich habe von 2015 bis heute 13 Tage Urlaub genommen. Ich weiß das ich für die Elternzeit keinen EU habe. 2015: 30 Tage Rest aus 2014, 1.Kind, Elternzeit 05.01.15 bis 09.11.16 2016: 10.11.16 bis 26.05.17 in VZ gearbeitet (Hätte ich hier Urlaub abbauen müssen?) 2017:2.Kind und wieder Elternzeit 27.05.17 bis 30.09.18 2018: Hab ich jetzt für dieses Jahr 46 Tage Urlaub? Kann ich diesen zum Teil mit nach 2019 nehmen? Wann und wie ist welcher Urlaub verfallen? Ich weiß ist kompliziert, ist ein Sonderfall. Der AG weiß es auch nicht genau. Vielleicht können sie mir helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Resturlaub von Kind eins ist verfallen, den hätten sie ja in 2016 bzw. 2017 nehmen können, als sie in Vollzeit gearbeitet haben. Den Resturlaub von Kind zwei können Sie noch bis Ende 2019 nehmen. Es sei denn Sie sind Beamte und haben Sonderregelungen. Liebe Grüße NB


ArnBi76

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Ich habe das mal hier näher auf gebröselt. Richtig oder falsch???? 2018 Elternzeit (Kind 2): 01.01.18 bis 30.09.18 (30/12*9=7,5~8) 8 EU wegen Elternzeit + 13 EU 2017 + 5 EU 2016 + 3 EU 2015 + 17 EU 2014 46 EU Tage ------------------------------------------------------------------------------------------ 2017 Elternzeit (Kind 2): 27.05.17 bis 31.12.17 (30/12*5=12,5~13) 13 EU Vollzeit (inkl. Mutterschutz): 01.01.17 bis 26.05.17 + 5 EU 2016 + 3 EU 2015 + 22 EU 2014 - 5 EU 38 EU --------------------------------------------------------------------------------------------- 2016 Vollzeit: 10.11.16 bis 31.12.16 Elternzeit (Kind 1): 01.01.16 bis 09.11.16 (30/12*2=5) 5 EU wegen Elternzeit + 3 EU 2015 + 30 EU 2014 - 8 EU 30 EU ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 2015 Elternzeit (Kind 1): 05.01.15 bis 31.12.15 (30/12*1=2,5~3) 3 EU wegen Elternzeit + 30 EU 2014 33 EU --------------------------------------------- 2014 30 EU; Verfall am 31.12. der 10 EU aus 2013 + 10 EU 2013 40 EU --------------------------------------------- 2013 30 EU - 20 EU Rest 10 Tage


chrissicat

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Der Urlaub aus 2015 und 2016 ist verfallen. Den Resturlaub aus 2017 sowie den aktuellen Urlaub solltest du bis zum Jahresende nehmen, wenn das nicht möglich ist bis spätestens 31.3.2019 antreten.


ArnBi76

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In der Dienstvorschrift steht es aber so: Soweit der zustehende Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen wurde, ist der Resturlaub nach der Elternzeit dem Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzuzufügen. Heißt doch der Urlaub 2015 wird 2016 hinzugefügt. Da ich den in 2016 bzw. 2017 nicht abbauen konnte, kann ich das doch 2018 machen oder nicht?


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