Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

Frage: Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

Hasimo

Beitrag melden

Guten Abend Ich hab mich zwar schon versucht schlau zu machen aber komme doch nicht ganz mit, nun versuchevich es mir leichter zu machen. Ich habe am 28.4.2018 meine tochter bekommen. Das bedeutet da ich 1 jahr elternzeit nehme müsste ich am 28.4.2019 wieder arbeiten. Ich hab auch schon im personalbüro angerufen umd gefragt wieviel urlaub ich für 2019 hätte. Dort wurde mir gesagt 30 Tage regulärer urlaub und 26 tage aus rest urlaub und wegen meines beschäftigungs verbots. Nun mein problem ich hab lein kita platz und meine schwester würde sie im november nehmen könn, jetzt ist batürlich die überlegung die EZ ein paar monate zu verlängern und den urlaub den ich dann hab ran zuhängen damit ich das alles so hin bekomme. Aber ich trau mich natürlich nicht das jetzt schon im personalbüro anzudprecheb erst wenn es wirklich nicht anders geht. Aber wieviel urlaub steht mir dann zu? Wenn ich ende april gehe simd es 30 tage aber was wenn ich erst im oktober wieder gehe? Es ärgert sehr da ich den kitaplatz schon reserviert hab am ersten tag direkt wo ich erfahren hab das ich svhwanger bin und bekomm wenn ich Glück hab erst 2020 ein. Lg und danke schön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind, haben Sie Anspruch auf Urlaub, eben ein Zwölftel. Anspruch auf Verlängerung haben sie nicht, das müssen Sie mit dem Arbeitgeber gütlich klären. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Dir steht für jeden Monat den du nicht komplett in EZ bist anteilig Urlaub zu. Also ja, wenn du die EZ verlängerst wird es für 2019 natürlich weniger Urlaub, weil du ja länger in EZ bist. Dein Problem dürfte vielmehr aber sein ob der AG die Zustimmung gibt zur Verlängerung der EZ. Da du weniger wie 2 Jahre mitgeteilt hast, darf er der Verlängerung nämlich widersprechen. Würde also nicht zu lange warten mit dem Gespräch, auch damit der AG besser planen kann. Warum fragst du nicht mal wegen einer TaMu nach? Besser wie gar keine Betreuung und dir steht ab dem ersten Geburtstag eine Betreuung zu. Man muss nur entsprechend Druck machen und sich selbst auch ausreichend bemüht haben. Dabei muss man aber sagen, sich nur bei 1-2 Plätzen beworben zu haben, egal wie früh, ist nicht ausreichend.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...