Ersin
Hallo liebes RuB-Team, Hallo liebe Community, ich bin ein stolzer Papa einer wundervollen Tochter und Ich erwarte mit meiner Frau unser zweites Kind. Ich hoffe, dass es in Ordnung ist, als Papa hier Fragen stelle. :-) Ich habe mich durch Google durchgekämpft und auch hier im Forum bereits einiges gelesen. Aber irgendwie werde ich nicht schlauer. (liegt wahrscheinlich an mir) Langsam bekomme ich aus finanziellen Gründen Angst. Ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage helfen könntet, aber vorher erst mal die Daten. :-) Unsere Tochter ist am 08.12.2018 geboren. Meine Frau ist Arbeitnehmerin und hatte auch Elterngeld (12 Monate Basis) bis zum 08.12.2019 bezogen. Sie ist während der Elternzeit schwanger geworden und der errechnete Geburtstermin des zweiten Kindes ist der 23.02.2020. Die Zeit vom 08.12.2019 muss sie durch eine Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber nicht arbeiten und bekommt auch kein Lohn in dieser Zeit. So wie ich es laut diversen "Googleantworten" rauslesen konnte, würde man diesen Zeitraum als "Nullrunde" zählen aber die restlichen Zeiten bzw. das Gehalt vor der ersten Geburt trotzdem zählen bin mir aber nicht sicher ob es stimmt, da ich auch gegenteiliges gelesen habe. Damit meine ich, ob die Arbeitsmonate vor der Geburt des ersten Kindes gezählt werden oder das ganze letzte Jahr wo sie ja nur Eltergeld bezogen hat. So wie ich es laut diversen "Googleantworten" rauslesen konnte, würde man diesen Zeitraum als "Nullrunde" werten aber die restlichen Zeiten bzw. das Gehalt vor der ersten Geburt trotzdem zählen. Unsere Angst ist jetzt, das wir "nur" die 300 € + Geschwisterbonus bekommen. Im Internet finde ich sowohl "positive" als auch "negative" antworten und bin daher total überfordert und weiss nicht was jetzt die Wahrheit ist. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und ich endlich schlauer werden kann. P.S.: Tut mir leid, dass ich soviel geschrieben habe. :-) Herzliche Grüße von einem verzweifelten Papa Ersin
Hallo, es werden die letzten 12 Mo vor der Geburt genommen. Monate mit MG und EG fallen raus. Mit dem Geschwisterbonus wird sie wahrscheinlich mehr bekommen als bei Kind 1 Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Viel Text.. Wann begann der Mutterschutz für das 2. Kind Wenn ich das richtig sehe, kommt fast das gleiche Elterngeld raus.... Mutterschutz und Elterngeld bis zum 12. Lebensmonat des 1. Kindes werden ausgeklammert. Deshalb sehe ich max den Dez 19 als 0€. Jan und Februar ist ausgeklammert weil Mutterschutz Und im ganzen Jahr 2019 gab es Elterngeld für das erste Kind
Mitglied inaktiv
Und 2. welche Vereinbarung mit AG... Verlängerung Elternzeit bis neuen Mutterschutz?? Euch steht auch Mutterschaftsgeld zu
Ersin
Danke für die schnelle Antwort und nochmals Entschuldigung für den langen Text. Der Mutterschutz hat am 13.01.2020 begonnen. Ursprünglich hatte sie Elternzeit beim ersten Kind für 24 Monate beantragt. Die Vereinbarung war, dass sie dem Arbeitgeber schreiben musste, dass die Elternzeit für das erste Kind zum Mutterschutz des zweiten Kindes unterbrochen wird und die "neue" Elternzeit wieder auf 24 Monate für das zweite Kind gesetzt wird. Falls "nur" der Dezember 2019 als Nullrunde gewertet wird, können wir das problemlos verkraften. Aber falls wir nur die 300 Euro bekämen, wäre das ganz schön happig aber natürlich irgendwie machbar.
Mitglied inaktiv
Also nur dez. Ist die Nullnummer... Wenn sie die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet hat, bekommt sie für Jan und Februar und nach Geburt den vollen Anteil am Mutterschaftsgeld. Also wie beim Kind 1 Und Jan und febr zählt nicht weil Mutterschaftsgeld Damit ist Bemessungsgrundlage für Elterngeld Kind 2 die monate 1-12/19 und da gab es ja Elterngeld und damit werden diese Monate ausgeklammert und mit früheren Lohn Abrechnungen ersetzt. Wobei ihr ja in 1+2/19 ja auch Mutterschaftsgeld vom ersten Kind bezogen habt, also geht es noch mehr zurück in den Monaten Geschwister bonus gibt es noch oben auf. Gutes Timing der beiden Geburten.
Felica
Wird das gleiche EG. Allerdings könnte es sein das mutterschaftsgeld weniger wird. Je nachdem wie sie beurlaubt wurde. Hat sie die EZ verlängert, dann gleiches mutterschaftsgeld. Hat der AG sie dagegen unbezahlt freigestellt, dann könnte das Mutterschaftsgeld geringer ausfallen. Ich denke mal wenn der AG schon auf Unterbrechung der EZ hingewiesen hat, hat deine Frau ihn aber missverstanden. Dann dürfte der AG die EZ verlängert haben. Und sie nicht beurlaubt haben. Dann müsste sie sich nämlich auch selbst versichern. EG wird das gleiche werden, Plus 10 % Geschwisterbonus.
Felica
Vergiss den Zeilen mit der Freistellung. Gerade erst die genaue Vereinbarung gelesen.
Mitglied inaktiv
Ja deshalb hatte ich ja nachgefragt ... Dachte nämlich auch an unbezahlte Freistellung. Der AP hat es dann ja konkretisiert, dass die Elternzeit ursprünglich 24 Monate betrug. War blöd formuliert...
luvi
Hallo, Ich gehe davon aus, dass es aufgrund des Geschwisterbonus sogar mehr Elterngeld gibt, als beim ersten Kind. "Nullnummer" dürfte es bei der Berechnung des Elterngelds auch nicht geben, da Monate mit Elterngeldbezug und MutterschutzGeld ausgeklammert werden. Im Dezember habt ihr noch Elterngeld bekommen, im Januar Mutterschutzleistungen. LG luvi
Mitglied inaktiv
Sorry Ersin, ich habe mich geirrt. Der Dez. 19 fällt auch raus... Ihr habt ja paar Tage Elterngeld bezogen. Dann wird der ja auch ausgeklammert.
Ersin
Ich danke euch allen so sehr dass ihr mir so schnell geantwortet habt. Durch euch bin ich jetzt um einiges schlauer und beruhigter. Ihr seit echt eine tolle und hilfreiche Community. Danke nochmal. :-)
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