Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2010 geboren, nun bin ich mit unserem zweiten Kind schwanger. Geburtstermin ist Juni 2012. Ich bin in Elternzeit und gehe nicht zur Arbeit. Die Personalabteilung meines Arbeitgebers hat mir nun mitgeteilt, dass meine erste Elternzeit erst mit Ablauf des Mutterschutzes vom zweiten Kind endet (August 2012), ich ab da dann 2 Jahre und 10 Monate Elternzeit habe + die 5 restlichen Monate vom ersten Kind. Ende des Mutterschutzes somit November 2015. Ist das so rechtens? Dann hätte ich nämlich in den 8 Wochen Mutterschutzfrist Elternzeit von Kind 1 als auch von Kind 2 gleichzeitig und das erscheint mir recht merkwürdig. Meiner Meinung nach müsste die Elternzeit von Kind 1 mit Geburt von Kind 2 enden und der Rest wird an die 3 Jahre von Kind 2 (das wären dann noch 7 Monate) hinten an gehängt. Meiner Berechnung nach Januar 2016. Ich hoffe, ich habe es verständlich genug geschrieben. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Andrea
Hallo, da bin ich Ihrer Meinung! Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Sofern von dir schriftlich nichts anderes verlangt, geht deine Elternzeit für Kind 1 ganz normal weiter - trotz Geburt von Kind 2. Im Anschluss kannst du "ganz normal" Elternzeit für Kind 2 anmelden (mit 7 Wochen-Frist). Willst du für Kind 2 wieder 3 Jahre Elternzeit machen, kommst du an ein Problem. Denn die ca 7 Monate "Überschneidung" (also von Jun 2015 bis Jan 2016) liegen nach dem 3. Geburtstag von Kind 2. Dazu müsstest du deinen AG um Zustimmung "zur Übertragung von Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus" bitten. ....andere AG geben sich damit zufrieden, wenn man schreibt, dass man die 3 Jahre Elternzeit für Kind 1 einfach um die 3 Jahre für Kind 2 verlängern möchte und damit der erste Arbeitstag der 6. Geburtstag von Kind 1 wäre... Gruß Sabine
SumSum076
Du könntest aber auch schriftlich verlangen, dass deine Elternzeit für Kind 1 zur Geburt von Kind 2 beendet werden soll. Dann könntest du schon zur Geburt von Kind 2 Elternzeit für dieses Kind anmelden. Die übrig gebliebenen 7 Monate für Kind 1 (wird übrigens taggenau berechnet) kannst du wieder "übertragen" lassen. Ist aber gehopst wie gesprungen! Sind nur unterschiedliche Fundstellen im BEEG! Gruß Sabine
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