Jazz30
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in Elternzeit. Mein Kind ist am 22.05.18 geboren. Elternzeit geht bis 22.05.20. Elterngeld hab ich im 1. Jahr ausgezahlt bekommen. Jetzt zu meiner Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld fürs 2. Kind wenn ich jetzt im 2. Elternzeit Jahr wieder schwanger werde ? Bekomme ich dann für das zweite Kind nur den Mindestsatz Elterngeld ? Liebe Grüße
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
-Talia-
Berechnet wird es genau wie beim 1. Kind. Grundlage sind die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld für ein älteres Kind bis maximal zum 14. LM (bei dir also nur bis zum 12. LM) werden ausgeklammert und mit vorherigen Monaten ersetzt. Wenn du jetzt noch nicht schwanger bist und auch nicht Teilzeit in Elternzeit arbeitest, wird es wohl nur Mindestsatz werden plus Geschwisterbonus (10%, mind. 75€) bis dein älteres Kind 3 wird.
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