SteffiLiam
Hallo Frau Bader. Ich habe eine etwas verzwickte Situation. Ich möchte meine Elternzeit nun nach knapp 1,5 Jahren beenden und wieder mehr in meinem Beruf arbeiten. Ich habe bereits mit wenigen Stunden, in dem Betrieb in dem ich bereits 4 Jahre bin(wir sind unter 15 Beschäftigte) , nach einem halben Jahr nach der Geburt angefangen. Nun war besprochen, dass ich ab September wieder mit mehr Stunden einsteige, jedoch wurde zu dme Zeitpunkt die genaue Stundenzahl noch nicht besprochen . Nun können sich mein Arbeitgeber und ich nicht einigen, was die Stunden betrifft. Jetzt muss ich beschließen, aufgrund der finanziellen Situation, das Unternehmen zu verlassen. Meine Frage : Wie muss ich das schriftlich festhalten, dass sich mein Arbeitgeber und ich uns nicht einig geworden sind Und Kann ich die Elternzeit (in meinem Fall eigentlich noch 1,5 Jahre) beenden oder gilt diese im nächsten Betrieb auch? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. LG Steffi
Hallo, 1. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung gibt es nicht, auf Tz ( bis zu 30 Std) evtl schon. 2. Sie kündigen schlichtweg, da braucht es keiner Begründung Liebe Grüße NB
mellomania
warum musst du formulieren und für wen, dass ihr euch nicht einig werden konntet? du kündigst, warum ist nicht relevant. du musst nur rechtzeitig kündigen. die elternzeit in dem betrieb endet mit ausscheiden. bei einem neuen AG musst du das neu melden.
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