Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

Guten Tag Frau Bader und community, Aktuell befinde ich mich im 2 Jahr meiner EZ die am 15.2.2023 endet. Ich arbeite beim gleichen Arbeitgeber seit Oktober 2021 als AH (Festvertrag) Mein ruhender Vertrag ist auch unbefristet(Filialleitung Einzelhandel,großes Unternehmen) Nun wollte ich in den nächsten Tagen meinen Wiedereinstieg mit dem AG besprechen und habe festgestellt,das ich schwanger bin (SSW5) Ein Betreuunsgplatz suchen wir schon einige Zeit fieberhaft ,aber es ist ziemlich aussichtslos.Ich werde warscheinlich einen Platz einklagen müssen. Nun zu meinen Fragen: - Kann mein AG mir meinen Wiedereinstieg wegen de 2 Schwangerschaft verwehren? -Was passiert,wenn ich meine Schwangerschaft jetzt mitteile? -Was greift,wenn mein AG jetzt ein BV ausspricht? -Würde ich jetzt Anspruch auf mein AH Gehalt haben?Und ab Februar mein VZ Gehalt?Obwohl ich nicht arbeiten dürfte? :-( -Woraus errechnet sich dann das EG des 2 Kindes? Es ist etwas kompliziert und trübt grad unser kleines Glück,aber ich hoffe Sie können mich etwas durchleiten und bin für jede Info dankbar. Freundliche Grüße

von Rosas Mama am 26.10.2022, 13:44



Antwort auf: Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

Hallo, unterschreiben Sie den Vertrag und teilen Sie erst dann die Schwangerschaft mit. Sie bekommen in einem BV den jeweiligen Lohn. Das Eg berechnet sich aus dem Lohn der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2022



Antwort auf: Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

Hallo, du planst so, als wärst du nicht schwanger. Das schließt mit ein, dass dein Kind betreut ist. Deinen AG musst du noch nichts von der SchS sagen. An deinem ersten Arbeitstag gehst du zur Arbeit und teilst die SchS mit-wenn du möchtest. Denn dann gelten die Schutzmaßnahmen. Evtl. kannst du dann auch ein BV bekommen. Gehalt gibt es dann wie es im Vertrag steht. EG berechnet sich wieder aus den 12 Monaten vor Geburt. MU und Monate mit EG (max. 14 Monate) können ausgeklammert werden. Jetzt kann dir kein BV ausgestellt werden, da es keine Arbeit gibt, vor der du geschützt werden müsstest.

von sneram am 26.10.2022, 15:07



Antwort auf: Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

Versteh ich dich richtig, du arbeitest jetzt in EZ beim AG TZ bzw. als Aushilfe? Dann kannst, aber musst nicht, deine Schwangerschaft mitteilen. Stellt der AG dann ein BV aus, erhältst du das, was du auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Dein ruhender Festvertrag ist davon unberührt. Der lebt nach Ende der EZ wieder auf. Verwehren kann dir der AG da nichts. Du musst aber auch wirklich arbeiten können bzw. deinen Vertrag erfüllen können. Kannst du das nicht, müsstest du selber kündigen. Ein BV für die TZ in EZ gilt auch für die TZ in EZ. Für die VZ aus dem wieder auflebenden Festvertrag müsste der AG ein eine neue Gefährdungsbeurteilung machen und ggf. ein BV aussprechen. Hier würdest du dann das bekommen, was du auch sonst im Festvertrag ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Alles aber unter der Voraussetzung, dass du eben auch arbeiten könntest nach Ende der EZ. Ich würde dir raten, von der Schwangerschaft noch nichts zu sagen - sehen tut man ja jetzt sicher noch nichts. Es sei denn, deine Arbeit würde eine Gefährdung darstellen - ohne Kenntnis der Schwangerschaft kann der AG natürlich auch dagegen nichts machen (sei es eine MuSchu-konformen Arbeitsplatz oder eben ein BV).

von cube am 26.10.2022, 15:58



Antwort auf: Schwanger in EZ welche Auswirkung auf Wiedereinstieg?

Hallo Frau Bader und community, falls ich nichts unterschreibe,könnte der AG mir denn die ruhende Stelle kündigen? Noch wurde nichts für den Wiedereinstieg besprochen,deswegen sorge ich mich etwas.

von Rosas Mama am 27.10.2022, 10:24



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