Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lücke zwischen Ende der Elternzeit und Wiedereinstieg

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lücke zwischen Ende der Elternzeit und Wiedereinstieg

Mondfee85

Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen. Diese endet Mitte Juli, die Eingewöhnung im Kiga beginnt aber erst Mitte September und dauert ja auch vier Wochen. In dieser Zeit hänge ich in der Luft, kann noch nicht arbeiten und bin aber nicht mehr sozialversichert.... Bei pro Familia würde uns die Familienversicherung empfohlen, aber ich bin ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt, trotz 0 Gehalt. Was soll ich tun? Mein Mann kann die Eingewöhnung nicht übernehmen, da er auch arbeitet. Ich möchte die Eingewöhnung auch selbst machen, habe meine Gründe. Haben Sie eine Idee?


Hallo, Sie haben da gegenüber dem AG keine Ansprüche. Deshalb ist die Gemeinde Ihr Ansprechpartner. Schreiben Sie diese an und fordern unter Fristsetzung auf, einen Kindergartenplatz zu schaffen - drohen Sie mit Schadensersatz. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Du kannst dich doch über deinen Mann familienversichern?


peekaboo

Wirst du unbezahlt freigestellt, hat dein Arbeitgeber dieser Freistellung zugestimmt? Falls nicht, müsstest du ja Ende Juli wieder wie gewohnt arbeiten.


cube

Weiter angestellt bleibst du nur, wenn du mit deinem AG eine Regelung für diese Zeit triffst - wie zB unbezahlten Urlaub. Dann bist du auch dort weiter versichert. Erwartet der AG aber, dass du wie abgesprochen am 16.7. arbeiten kommst und du kannst das nicht - dann musst du kündigen und dich dann zB Familienversichern über deinen Mann. Denn ALG kannst du auch nicht beantragen, da ja bis zum Abschluss der Eingewöhnung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Idee heißt also: rechtzeitig mit dem AG darüber reden, ob du zB noch ausstehenden Urlaub, Überstunden etc abbauen kannst im Anschluss an die EZ oder eben unbezahlten Urlaub nehmen kannst. Oder jetzt alles daran setzen, einen früheren Kita-Start zu bekommen. Anspruch besteht ja ab dem 1. LJ.


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