Josyangely
Hallo, Ich möchte nach einem Jahr in meinem alten Job als Erzieherin wieder arbeiten. Mein alter Arbeitsvertrag beläuft sich auf 40 Stunden die Woche. Darf mein Arbeitgeber mich auf Teilzeit bzw weniger Stunden runtersetzen?
Hallo, nein. SIE können es beantragen Liebe Grüße NB
mellomania
ohne dein einverständnis? nein. DU musst deinen alten vertrag erfüllen können. und du hast das uneingeschränkte recht auf den alten vertrag, da der nach der EZ wieder auflebt. nur wenn du sagst, du kannst vz nicht arbeiten, musst du mit dem AG verhandeln ob und wie tz möglich ist. aber er selber darf das keinesfalls.
Felica
Nein, wenn im deinem Vertrag 40 Std drin steht, dann darf der AG daran nichts einseitig kürzen. Nach EZ gilt dein Vertrag wieder 1 zu 1.
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