Joschi
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich habe jetzt die Bestätigung vom Kindergarten bekommen, dass mein kleiner Mann zum 01.08.2018 in den Kindergarten kann, also wir haben eine Platzzusage. Ich hab vor meiner Schwangerschaft nur im Nachtdienst (12 Std) gearbeitet. Sollte kein Bedarf im Nachtdienst da sein, musste ich 2 Tage im Tagdienst á 6 Stunden arbeiten. Ist auch schriftlich im Vertrag festgehalten. Jetzt ist der Nachtdienst eine unmögliche Arbeitszeit mit einem 1 jährige Kind wenn ich wieder einsteige. Der Vater hat auch einen komplizierten Dienstplan und theoretisch gesehen muss immer einer auf Abruf bereit sein, wenn was mit unserem Kind ist. Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Kann ich sagen, dass ich bitte eine andere Stelle im Betrieb haben möchte oder bin ich dazu verpflichtet meinen alten Posten unverändert aufzunehmen? Wie sieht es aus einer Kündigung? Kann mein Chefin mich einfach so kündigen, wenn ich mich weigere in meinen alten Dienst einsteige? Ich bin unbefristet eingestellt und habe aktuell noch keine Kündigung bekommen. Hab ich im Falle einer Kündigung, Anrecht auf eine Abfindung? Ich bin seit April 2014 unbefristet eingestellt. Sollte ich eine Kündigung bekommen, muss ich ja Arbeitslosengeld beantragen? Bekomm ich dann ALG I oder ALG II ? Wenn ich ALG I beantragen muss, wird das aus meinen Gehalt oder aus dem Elterngeld berechnet? Hoffe ich habe Sie nicht überrannt mit meinen Frage. Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Beantwortung. Schöne Grüße Joschi
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, arbeiten Sie lt Vertrag nachts. Wenn Sie den Vertrag nicht merh erfüllen können, hat der AG nicht die Verpflichtung, Sie tagsüber einzusetzen. Wenn er das also nicht möchte, müssen Sie kündigen. Und bekommen keine Abfindung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo Joschi, kleiner Denkansatz. Wenn der AN seinen Vertrag nicht mehr erfüllen kann und will, dann muss dieser kündigen und nicht der AG. Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen, sehr unwahrscheinlich. Nett fragen, alles schildern und hoffen ist die Lösung. Im Zweifel fristgerecht kündigen. Am Besten aber vorher einen neuen Job suchen. Bg
Mitglied inaktiv
Du hast auf das ein Anrecht was in deinem Vertrag steht - diesen Vertrag musst du auch erfüllen. Kannst du das nicht, hast du zwei Optionen. Die eine wäre, beim AG anfragen was möglich ist. Die zweite zu kündigen. Die dritte wäre - mit Zustimmung des AG - die EZ zu verlängern und dann bei ihm oder einem anderen AG im Rahmen der EZ in TZ zu arbeiten. Dein AG darf dich gar nicht kündigen, das darf er erst ab dem ersten Tag nach der EZ. ABER, wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, und er dich deshalb kündigen muss weil du einfach nicht erscheinst, droht Sperre beim ALG1 und im schlimmsten Fall hat der AG auch Schadensersazansprüche Dir gegenüber (wobei das eher die absolute Ausnahme ist). Anspruch auf Abfindung hast du nicht - den den Vertrag kannst du ja nicht erfüllen. Ich würde frühzeitig mit dem AG das Gespräch suchen. Und wie gesagt, wenn gar nichts tagsüber geht, dann frag ob du deine EZ verlängern kannst und innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst - bis zu 30 Std die Woche ist das Möglich. Dein AG muss aber zustimmen. Bis du dann eine geeignete TZ-Stelle gefunden hast kannst du unter Umständen sogar anteilig ALG1 beziehen.
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