Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg Job

Frage: Wiedereinstieg Job

Astrid21

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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Februar 2021. ich könnte die Elternzeit noch ein Jahr verlängern. Ich hatte ein Gespräch mit meinem Bereichsleiter wo ich signalisiert habe, dass ich bereit wäre in elternzeit Teilzeit wieder anzufangen. Ich arbeite in einer Bank und habe ein Studium und einen ruhenden Vertrag als Referent. Mein Bereichsleiter erläuterte mir dass es in seinem Bereich keine Stelle mehr für mich gibt und er vom Vorstand eine Vorgabe bekommen hat einige Mitarbeiter in ein Bereich zu versetzten wo „Not am Mann“ ist. Die Stelle ist eine Sachbearbeiterstelle wofür kein Studium erforderlich ist. Sie ist aus meiner Sicht nicht gleichwertig. Nun meine Frage: welche Rechte habe ich? Kann ich diese Stelle ablehnen? Wird mir dann ein Aufhebungsvertrag angeboten und ich wäre dann wie gefeuert? Ich wäre auch bereit die Sachbearbeiter Stelle für einen begrenzten Zeitraum zu machen. könnte ich darauf bestehen, dass mir eine gleichwertige Stelle nach xy Monaten vertraglich zugesichert wird? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal ist abzuklären, ob ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit besteht. Dies kann der Arbeitgeber wegen wichtiger betrieblicher Bedürfnisse ablehnen. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, Corona wird immer ein Argument sein, das zieht. Wenn Sie einen Anspruch haben, dann auf eine vergleichbare Stelle. Wenn sie keinen Anspruch haben, wird neu verhandelt. Dann kann es eben auch die Sachbearbeiterstelle werden. Liebe Grüße NB


cube

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Wichtig ist, dass du bei egal welcher Tätigkeit in der EZ nur etwas unterschreibst, dass auch explizit nur für die Dauer der EZ gilt! Denn nach der EZ hast du Anspruch auf deine alte Stelle bzw. eine vergleichbare - ohne wenn und aber.


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