Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich jemand mit meiner Situation aus und kann mir weiterhelfen. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin schwanger geworden. Nach dem Mutterschutz habe ich zwei Jahre Erziehungszeit gemacht. Jetzt kann ich wieder anfangen, doch nicht mehr auf meinen alten Vertrag, da ich meine Stunden reduzieren muss, um mein Kind zu betreuen. Mein unbefristeter wird ungültig gemacht und ich soll einen befristeten Vertrag für zwei Jahre erhalten. Das bedeutet für mich, wenn ich wieder schwanger werden sollte, darf ich mich arbeitslos melden, weil der Vertrag dann nicht verlängert wird. Darf das rechtlich überhaupt durchgeführt werden?
Hallo, darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen! Damit sind Sie evtl. nach der befristung draussen, auch bei einer neuen SS. Sie haben doch unter Umständen sogar einen Anspruch auf TZ! Gruß, NB
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