Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinsteig nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinsteig nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, im März 07 endet meine Elternzeit. Ich habe vor der Geburt meines Kindes 80 % gearbeitet, als Schulungsreferentin. Kurz vor der Schwangerschaft hatte mir die Firm noch eine Weiterbildung finanziert, damit ich zur Referentin befördert werden kann. Ich möchte mit 20 Wochenstunden einsteigen (das wird mir formal auch bewilligt). Nun erwartet meine Firma absolute Flexibilität von mir. Soll heißen: zu jeder Zeit an Projektterminen teilnehmen, ob vor- oder nachmittags. Bei Bedarf 1-3-Tage-Seminare halten usw. Ich versuchte zu erklären, dass das in 20 Stunden kaum zu leisten sei und ich auch nicht unbegrenzt flexibel sein kann, da mein Kind ja zu betreuen ist (selbst mit einem Ganztagsplatz ist das kaum zu bewerkstelligen, da Seminare bis in den Abend gehen und Sitzungen auc gerne). Auf jeden Fall bin ich laut der Personalabteilung weder in meiner alten Abteilung einsetzbar (mangels Flexibilität) noch in einer anderen (mangels vakanter Stellen). Meine Fragen an Sie: Was kann meine Firma von mir verlangen? Muss ich mich jederzeit flexibel zur Verfügung stellen? Darf ich Forderungen ablehnen? Kann ich selbst Forderungen stellen (z. B. geeignete Stelle mit überschaubaren Zeiten). Kann meine Firma mir eine Teilzeit betriebsbedingt ablehnen (obwohl sie ja offiziell die 20 Stunden unterstützt). (Meines Erachtens läuft es auf eine Abfindung hinaus. Auch das hat die Personalerin schon erwähnt.) Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fragen. Vielen Dank. Vera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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