Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit wurde ich erneut schwanger und brachte 2010 einen putzmunteren Jungen zur Welt ;-) Jetzt möchte ich am 01. November wieder meinen alten Job antreten. Mein Arbeitgeber ist jedoch der Auffassung, dass ich noch weitere 2 Monate Probezeit hätte, da diese ja ausgesetzt wurde zum Zeitpunkt meiner ersten Schwangerschaft. Ist das wirklich so ?????? Vielen Dank für kurze Rückmeldung. Carola72
Hallo, bei Beamten ist das auf jeden Fall so. Bei normalen AN hatte ich den Fall komischerweise noch nie u finde auch kein Urteil. Ich denke, das die Zeit angehängt werden darf, da das Arbeiteverhältnis ja ruht Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, habe am 02.03.09 ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber zwecks wiederaufnahme nach der Elternzeit. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, habe dort meine Ausbildung von 1998-1991 als Industriekauffrau gemacht und bin danach übernommen worden. Januar 2005 kam mein erstes Kind zur Welt und im Mai 2006 mein Zweites. Habe n ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreibe ...
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