Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit wurde ich erneut schwanger und brachte 2010 einen putzmunteren Jungen zur Welt ;-) Jetzt möchte ich am 01. November wieder meinen alten Job antreten. Mein Arbeitgeber ist jedoch der Auffassung, dass ich noch weitere 2 Monate Probezeit hätte, da diese ja ausgesetzt wurde zum Zeitpunkt meiner ersten Schwangerschaft. Ist das wirklich so ?????? Vielen Dank für kurze Rückmeldung. Carola72
Hallo, bei Beamten ist das auf jeden Fall so. Bei normalen AN hatte ich den Fall komischerweise noch nie u finde auch kein Urteil. Ich denke, das die Zeit angehängt werden darf, da das Arbeiteverhältnis ja ruht Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, habe am 02.03.09 ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber zwecks wiederaufnahme nach der Elternzeit. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, habe dort meine Ausbildung von 1998-1991 als Industriekauffrau gemacht und bin danach übernommen worden. Januar 2005 kam mein erstes Kind zur Welt und im Mai 2006 mein Zweites. Habe n ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreibe ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir ...
Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreibe ...
Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in ...
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Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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