Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Daniela 2014

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir vor 6 Jahren nach der Geburt meiner Tochter, genehmigt. Nun habe ich einen Antrag auf Teilzeit, auf Grund der Kinderbetreuung gestellt, mit weiterhin 2 Tagen Homeoffice. Nach 2 Monaten erhalte ich nun ein schreiben, dass sie meinem Teilzeitantrag zustimmen, mir allerdings eine andere Stelle geben, bei der ich LEIDER nicht mehr aus dem Homeoffice arbeiten kann. Können die das einfach machen? Ich hab mir diesbezüglich nie etwas zu Schulden kommen lassen! Die "zugewiesene" Stelle entspricht eigentlich auch nicht meiner Ausbildung - ich bin nicht studiert - so wurde die Stelle aber bisher immer ausgeschrieben?! Vielen Dank!


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