RINA236
Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da Ersatz personal da ist. Sie werde mich also kündigen. Ist das alles so rechtens? Kann mein AG meine Arbeitszeit einfach verändern? Viele Grüße Carina
Hllo, entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten steht. Daran sind beide gebunden.Einen Anpruch auf Wunschzeiten gibt es nicht. Der Ag wird auch nicht kündigen - wenn Sie die vertraglichen Vorageben nicht einhalten können müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt auf deinen Vertrag vor der Elternzeit an. Steht da Mo - Do drin, müssen sie dich so beschäftigen. Deine Vertretung hätten sie in dem Fall befristet einstellen müssen. Das ist eigentlich nicht dein Problem. Du musst nur deinen alten Vertrag erfüllen können
RINA236
Eine Anmerkung noch: Ich habe einen Vertrag über 40 Std. Nach meiner 1. Elternzeit (2016) haben wir uns mündlich auf 4 Tage a 7,5 Std. geeinigt. So habe ich dann auch bis zu meiner 2. Schwangerschaft gearbeitet.
RINA236
Und nur Frühschicht!
drosera
Hi, nur mündlich gilt zwar auch, ist aber eben schwierig zu beweisen. Eigentlich muss dir der AG _den_ Arbeitsplatz frei halten, den du vor der Elternzeit hattest. Im Zweifel musst nämlich nun du den Vertrag kündigen, weil du ihn nicht mehr erfüllen kannst.
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