RINA236
Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da Ersatz personal da ist. Sie werde mich also kündigen. Ist das alles so rechtens? Kann mein AG meine Arbeitszeit einfach verändern? Viele Grüße Carina
Hllo, entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten steht. Daran sind beide gebunden.Einen Anpruch auf Wunschzeiten gibt es nicht. Der Ag wird auch nicht kündigen - wenn Sie die vertraglichen Vorageben nicht einhalten können müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt auf deinen Vertrag vor der Elternzeit an. Steht da Mo - Do drin, müssen sie dich so beschäftigen. Deine Vertretung hätten sie in dem Fall befristet einstellen müssen. Das ist eigentlich nicht dein Problem. Du musst nur deinen alten Vertrag erfüllen können
RINA236
Eine Anmerkung noch: Ich habe einen Vertrag über 40 Std. Nach meiner 1. Elternzeit (2016) haben wir uns mündlich auf 4 Tage a 7,5 Std. geeinigt. So habe ich dann auch bis zu meiner 2. Schwangerschaft gearbeitet.
RINA236
Und nur Frühschicht!
drosera
Hi, nur mündlich gilt zwar auch, ist aber eben schwierig zu beweisen. Eigentlich muss dir der AG _den_ Arbeitsplatz frei halten, den du vor der Elternzeit hattest. Im Zweifel musst nämlich nun du den Vertrag kündigen, weil du ihn nicht mehr erfüllen kannst.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hatte heute einen Termin bei meinem Chef, um mit ihm über meinen Wiedereinstieg zu sprechen, da meine Elternzeit am 10.01.08 endet. Er hat mir angeboten, dass ich 4 x 4 Stunden/Woche arbeiten könnte. Bevor ich in Mutterschutz bin, habe ich 5 x 4 Stunden gearbeitet. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich darüber mit meinem Ma ...
Sehr geehrte Frau Bader, habe am 02.03.09 ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber zwecks wiederaufnahme nach der Elternzeit. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, habe dort meine Ausbildung von 1998-1991 als Industriekauffrau gemacht und bin danach übernommen worden. Januar 2005 kam mein erstes Kind zur Welt und im Mai 2006 mein Zweites. Habe n ...
Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch ge ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreibe ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir ...
Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreibe ...
Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe