Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich hatte heute einen Termin bei meinem Chef, um mit ihm über meinen Wiedereinstieg zu sprechen, da meine Elternzeit am 10.01.08 endet. Er hat mir angeboten, dass ich 4 x 4 Stunden/Woche arbeiten könnte. Bevor ich in Mutterschutz bin, habe ich 5 x 4 Stunden gearbeitet. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich darüber mit meinem Mann sprechen möchte und vor allem, dass ich abgeklärt haben will, ob ich dann trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichert bin und auch Geld bekomme, wenn ich arbeitslos würde. Das ist dann auch schon meine Frage. Wie viele Stunden "muss" ich arbeiten, um arbeitslosenversichert zu sein. Mein Mann und ich haben heute Abend dann auch noch mal darüber gesprochen, ob ich mich darauf einlassen soll und irgendwie bin ich zwiespältig, denn das Geld könnten wir auch schon ganz gut gebrauchen, weil wir uns erst ein haus gekauft haben. Außerdem wollte ich fragen, ob das, außer weniger Geld, noch weitere Konsequenzen haben könnte. Ich bin mir nicht ganz schlüssig, ob ich auf den Vorschlag eingehen soll, denn wenn man mal runter gestuft ist, ist es schwierig wieder hoch zu kommen, zumal ich, bevor ich schwnagerwurde, zu meinem Chef gegangen bin, weil ich zuwenig Arbeit hatte. Ich wurde dann kurz drauf schwanger, aber mit Sicherheit nicht deswegen, das habe ich meinem Chef auch heute erklärt. Uns wurde gesagt, dass wir auf natürlichem Weg kein Kind bekommen können. Sollte ich auf Grund der Situation lieber auf 4 Stunden/Woche verzichten, oder sollte ich das ausser acht lassen. Wie wäre es, wenn ich bei den 5x4 Stunden/Woche bleiben wollte und er würde mir kündigen. Hätte ich dann Anspruch auf Abfindung und wenn ja, wie hoch würde die ausfallen bei einer Betriebszugehörigkeit von bis dahin 13 Jahren, oder müsste er versuchen, mich in eine andere Abteilung zu bringen. Wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit mehreren Abteilungen von denen ich weiß, dass sie teilweise unterbesetzt sind? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiter helfen könnten. Liebe Grüße Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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