Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.

sunny7682

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreiben. Der Bank reicht aber leider der Arbeitsvertrag nicht. Mein Chef sagte ja er müsste mich ja so wieder einstellen. Meine Frage jetzt muss er mir so ein schreiben ausstellen? lg Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich meine, der AG hat rceht. Sie haben einen gesetzl. Anspruch nach einem Jahr auf den alten Arbeitsplatz. Liebe Grüsse, NB


ursel66

Beitrag melden

Woher weiß denn dein Arbeitgeber, dass du zu diesen Bedingungen zurück kommen willst? DU kannst dich doch auch auf Teilzeit berufen (wenn genügend AN im Betrieb beschäftigt sind) oder aber kündigen!? Das Gesetz sagt: Du kehrst nach der Elternzeit in deinen Vertrag zurück. Aber Gewissheit hat weder dein Arbeitgeber noch das Gesetz, da du auch andere Möglichkeiten hättest. Angenommen er bescheinigt dir für die Bank heute, dass du so zurückkommst und du triffst eine andere Entscheidung? Ich kann deinen AG verstehen.


Chris-Lo

Beitrag melden

hallo, ich habe genau das selbe problem zu 100% habe hier aber keine richtige antwort gefunden! kann mir jemand helfen? danke im vorraus!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich hatte heute einen Termin bei meinem Chef, um mit ihm über meinen Wiedereinstieg zu sprechen, da meine Elternzeit am 10.01.08 endet. Er hat mir angeboten, dass ich 4 x 4 Stunden/Woche arbeiten könnte. Bevor ich in Mutterschutz bin, habe ich 5 x 4 Stunden gearbeitet. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich darüber mit meinem Ma ...

Sehr geehrte Frau Bader, habe am 02.03.09 ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber zwecks wiederaufnahme nach der Elternzeit. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, habe dort meine Ausbildung von 1998-1991 als Industriekauffrau gemacht und bin danach übernommen worden. Januar 2005 kam mein erstes Kind zur Welt und im Mai 2006 mein Zweites. Habe n ...

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch ge ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir ...

Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreibe ...

Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in ...

Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...