Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit keine Wiederaufnahme in Teilzeit

Frage: Nach Elternzeit keine Wiederaufnahme in Teilzeit

ClauSt

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Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreiben vom meinem Arbeitgeber erhalten in dem schwarz auf weiß steht, dass eine Teilzeitanstellung nicht möglich ist, bzw. sie verweisen auf ein Gesetz hin, dass sie dazu auch erst ab 15 Arbeitnehmern verpflichtet sind. Wie muss ich mich nun verhalten? Muss ich kündigen oder muss er unser Arbeitsverhältnis beendigen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er ist nicht verpflichtet, Ihnen einen TZ-Job anzubieten. Sie müssen also kündigen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, möchtest Du in dieser Firma Vollzeit arbeiten, wenn Dein Kind 3 Jahre ist? Dann könntest Du versuchen, die Elternzeit zu verlängern, und darum bitten, Teilzeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Die Verlängerung der Elternzeit darf Dein Arbeitgeber allerdings ablehnen, da Du erstmals nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hast. Wenn nicht, musst Du kündigen, da Du Deinen Vertrag ja nicht erfüllen kannst. Liebe Grüße Luvi


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