Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie wird elterngeld bezahlt bei beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie wird elterngeld bezahlt bei beschäftigungsverbot

rukiyeee

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Hallo Frau Bader! Ich bin in der 11.woche schwanger und seit 7 Wochen aus gesundheitlichen gründen krankgeschrieben.Mein Arzt sagte mir das er mich weiterhin krankschreiben wird und ab der 20.woche Beschäftigungsverbot erteilen wird. Die Krankenkasse fragte auch schon nach ob der Arzt mich wegen Beschäftigungsverbot angesprochen hätte.....Ich habe 6 tage Resturlaub vom 2011 und 33 tage stehen mir im 2012 zu also insgesamt 39 tage.Ich würde mich nicht mehr krankschreiben lassen sondern mein urlaub nehmen und nach dem urlaub dann mit Beschäftigungsverbot.Ich arbeite 120 stunden im Monat.Meine frage ist wie wird das Elterngeld gerechnet????Würde ich den die Vorgeschriebene 65 % bekommen?????Wie sieht es mit urlaub und Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot aus?????Ich bin seit 12 Jahren bei der Firma beschäftigt und habe jedes Jahr mein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Halloim bv bekommst du ja dein normales Gehalt also bekommst Du auch ganz normal das eg wie du schreibst. Wie stellt er wetzt noch kein bv aus denn nach 6 Wochen krankschreiben bekommst du ja nur noch Krankengeld!


Mitglied inaktiv

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Urlaubs und Weihnachtsgeld weiß ich nicht, aber 33 Tage Urlaub für 2012 ? Der Anspruch zählt nur bis Ende Mutterschutz. Bist Du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben , dann zieht es das Elteengeld nicht runter, nur Deinen Verdienst. Würde nochmal mit dem Doc sprechen dass Du gleich ein BV bekommst. Den Urlaub würde ich da nicht verbraten wollen.


rukiyeee

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Hallo CKELo410! Ich bin bis zum 05.03.2012 Krankgeschrieben ab 29.02.2012 sind die 6 Wochen um,das heißt das ich ab 01.03.2012-05.03.2012( für 5 tage Krankengeld bekomme).Die Frage ist wenn Ich ab dem 06.03.2012 Beschäftigungsverbot bekomme,wird Elterngeld trotzdem vom Gehalt ausgerechnet trotz 5 tage Krankengeld???? LG Rukiyeee


rukiyeee

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Hallo Thelmalouise! Ja ich bin wegen Schwangerschaft Krankgeschrieben,mein Krankengeld fängt am 01.03.2012.Ich bin bis zum 05.03.2012 Krankgeschrieben also werde für 5 tage Krankengeld beziehen.Ich arbeite im Einzelhandel,hab normalerweise im Jahr 36 tage Urlaub,da ich aber im September entbinden werde und 8 Wochen danach wird ja auch noch gerechnet somit habe ich 33 tage urlaub im Jahr. Das mit dem Urlaub habe ich vorgeschlagen aber wurde noch nicht genehmigt. Weiß du das Nervt mich andauernd Rechenschaft abzugeben,so hätte ich erst mal 39 tage ruhe und danach hätte ich sowieso Beschäftigungsverbot.Die Dame bei der Krankenkasse sagte auch bevor ich mich andauernd Krankschreiben lasse und Krankengeld bekomme sollte ich mit der Beschäftigungsverbot vorgehen....Ich kann es mir nicht leisten das ich Krankengeld bekomme,Ich brauche schon mein Gehalt am liebsten würde ich ja arbeiten gehen aber fühl mich leider nicht fit dafür. LG Rukiyeee


Mitglied inaktiv

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Notfalls nochmal zu einem anderen FA, wenn das eh absehbar ist, dann hat das doch alles keinen Sinn. Also wegen dem Elterngeld : Wenn Du schwangerschaftsbedingt Krankengeld bekommst, dann wirkt sich das NICHT aufs Elterngeld aus, diese Monate werden dann getauscht durch welche davor. Wären also 1,5 Monate etwa weniger Gehalt. Sprech morgen nochmal mit Deinem FA und sag ihm doch, die Kasse hätte auch zu einem BV geraten ;-)


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