Anni86
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches nach der Elternzeit. Meine Tochter wurde am 06.03.2017 geboren. Errechnet war der 26.02.2017. Mutterschutz began am 15.01.2017. Ich bin seit der Geburt meiner Tochter bis einschließlich 08.03.2019 in Elternzeit. Ich habe 24 Tage Urlaub im Jahr. 2017 habe ich keinen Urlaub genommen. Wie viel Urlaub steht mir für das Jahr 2019, wenn ich wieder anfange zu arbeiten, zu? Vielen lieben Dank im Vorraus! Viele Grüße Anni
Hallo, Sie haben für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind, Anspruch auf Urlaub. Für jeden Monat ein Zwölftel. Liebe Grüße NB
Felica
Für jeden Monat den du im Jahr 2017 nicht komplett in EZ warst, steht dir 1/12tel deines Gesamturlaubes zu. Januar-April wären also 4 Monate. Rest ist einfacher Dreisatz.
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