Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich war vor meiner Schwangerschaft in einer Klinik angestellt (öffentl. Dienst)in Teilzeit als Sekretärin - ich habe dort - als ich schwanger wurde - dann ein Schreiben erhalten, daß ich innerhalb von drei Monaten nach Entbindung kündigen muß, wenn ich nach der Elternzeit nicht mehr kommen will. Damals wollt ich ja noch - aber inzw. ist nur noch Knies und Knatsch und Getratsche hinter meinem Rücken. Ich möchte außerdem kündigen, weil ich inzwischen ein 2. Kind bekommen habe und ich für dieses Kind keinen Kindergartenplatz bekomme - also möchte ich für das Kind und wegen des Mobbings nun kündigen. Ich dachte, mir steht es gesetzlich zu, bis 3 Monate vor Ende der Elternzeit zu kündigen.... AG hat mir bei der ersten SS geschrieben:"Sollten Sie die Absicht haben, das Dienstverhältnis zum Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit zu kündgen, erscheint es uns wichtig, daruf hinzuweisen, daß nach den arbeitsvertraglichen Richtlinien ein Anspruch auf Zahlung des Übergangsgeldes (sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) nur dann besteht, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von drei Monaten nach der Niederkunft gekündigt wird." Was ist denn Übergangsgeld? Ich kann mit diesen Floskeln überhaupt nichts anfangen und kann daraus auch nicht erkennen, ob ich kündigen kann. Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag Haben Sie einen Rat für mich? danke sandra
Hallo, mit dem Übergansggeld nach Ihrem Recht kenne ichmich nicht aus (gibt da mehrere).Kündigen können Sie mit den normalen Fristen bzw. zum Ende der EZ mt Frist von 3 Mo. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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