Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich war vor meiner Schwangerschaft in einer Klinik angestellt (öffentl. Dienst)in Teilzeit als Sekretärin - ich habe dort - als ich schwanger wurde - dann ein Schreiben erhalten, daß ich innerhalb von drei Monaten nach Entbindung kündigen muß, wenn ich nach der Elternzeit nicht mehr kommen will. Damals wollt ich ja noch - aber inzw. ist nur noch Knies und Knatsch und Getratsche hinter meinem Rücken. Ich möchte außerdem kündigen, weil ich inzwischen ein 2. Kind bekommen habe und ich für dieses Kind keinen Kindergartenplatz bekomme - also möchte ich für das Kind und wegen des Mobbings nun kündigen. Ich dachte, mir steht es gesetzlich zu, bis 3 Monate vor Ende der Elternzeit zu kündigen.... AG hat mir bei der ersten SS geschrieben:"Sollten Sie die Absicht haben, das Dienstverhältnis zum Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit zu kündgen, erscheint es uns wichtig, daruf hinzuweisen, daß nach den arbeitsvertraglichen Richtlinien ein Anspruch auf Zahlung des Übergangsgeldes (sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) nur dann besteht, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von drei Monaten nach der Niederkunft gekündigt wird." Was ist denn Übergangsgeld? Ich kann mit diesen Floskeln überhaupt nichts anfangen und kann daraus auch nicht erkennen, ob ich kündigen kann. Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag Haben Sie einen Rat für mich? danke sandra
Hallo, mit dem Übergansggeld nach Ihrem Recht kenne ichmich nicht aus (gibt da mehrere).Kündigen können Sie mit den normalen Fristen bzw. zum Ende der EZ mt Frist von 3 Mo. Liebe Grüsse, NB
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