EmSch
Sehr geehrte Frau Bader, Gerne möchte ich 13 Monate Elternzeit nehmen, wovon 11 Monate ohne Arbeit (Basiselterngeld) und 2 Monate mit Teilzeitarbeit (ElterngeldPlus) und anschliessend in Teilzeit weitermachen. Bis jetzt hatte ich zwei Teilzeitstellen von 20 bzw. 21 St. pro Woche und ich möchte nur die Stelle von 21 St. pro Woche behalten. Soll ich dann am besten beim ersten Arbeitgeber (20St.) 13 Monate Elternzeit beantragen (damit ich das Basiselterngeld/ElterngeldPlus erhalte) und mindestens 3 Monate im voraus zum Ende der Elternzeit kündigen? Und beim zweiten Arbeitgeber 13 Monate Elternzeit beantragen wovon für die letzten Zwei einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen? Oder reicht es da auch 11 Monate zu beantragen um dann ganz normal die Teilzeitarbeit anzufangen und trotzdem das Recht auf ElterngeldPlus zu behalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen, EmSch
Hallo, am flexibelsten sind Sie, wenn Sie bei beiden AGs mind, 24 Mo. EZ beantragen. Dann können Sie später immer noch entscheiden. Liebe Grüße NB
mellomania
sonst ist das hier googlebar und für jeden lesbar. du bist indentifizierbar.
MamaausM
Ich würde in beiden stellen Elternzeit einreichen für mind 2 Jahre. Dann kannst du problemlos verlängern. In einer stelle bleibst du vollzeit daheim und in der anderen beantragt du ab Monat 13 Teilzeit in Elternzeit. Dein Elterngeld ist unabhängig davon. Es gibt entweder 12 Monate Basis oder 22 Monate egplus. Verdienst wird immer angerechnet. Deshalb nimm doch 12 Monate Basis und dann Beginn zu arbeiten
MamaausM
Elterngeld plus ist die Hälfte vom normalen Elterngeld eben die doppelte Zeit. 2 Jahre melden ist besser, weil du evtl später weiter in Elternzeit bleiben willst und dann kann der AG das nicht verwehren. Meldest du in der Erstmeldung weniger, kann er das verwehren. Außerdem sollte in der Elternzeit noch ein weiterer Mutterschutz beginnen, erhälst du aus beiden Jobs das Mutterschaftsgeld
Ani123
Ich würde bei beiden AG 2 Jahre EZ melden. Beim AG mit 21 Std. würde ich mit rein schreiben, dass ich vorrausichtlich ab den x (11 Monate nach dem voraussichtlichen ET) TZ in EZ mit 21 Std. zurück kehre. Bedenke, dass der AG das aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Da müsste dann aber schon was gravierendes sein wie z. B. drohende Insolvenz welche eine Stellenreduzierung zur Folge hätte. Sie würden dann nach 11 Monaten bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag TZ in EZ für 21 Std. arbeiten. Beim AG mit 20 Std. sind sie in EZ. Wenn Sie 2 Jahre EZ melden haben sie die Option um das 3. Jahr zu verlängern. Melden Sie weniger als 2 Jahre EZ melden und dann verlängern möchten müssen ihre AG dem zustimmen. Melden sie direkt 2 Jahre brauchen sie keine Zustimmung zur Verlängerung.
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