EmSch
Sehr geehrte Frau Bader, Gerne möchte ich 13 Monate Elternzeit nehmen, wovon 11 Monate ohne Arbeit (Basiselterngeld) und 2 Monate mit Teilzeitarbeit (ElterngeldPlus) und anschliessend in Teilzeit weitermachen. Bis jetzt hatte ich zwei Teilzeitstellen von 20 bzw. 21 St. pro Woche und ich möchte nur die Stelle von 21 St. pro Woche behalten. Soll ich dann am besten beim ersten Arbeitgeber (20St.) 13 Monate Elternzeit beantragen (damit ich das Basiselterngeld/ElterngeldPlus erhalte) und mindestens 3 Monate im voraus zum Ende der Elternzeit kündigen? Und beim zweiten Arbeitgeber 13 Monate Elternzeit beantragen wovon für die letzten Zwei einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen? Oder reicht es da auch 11 Monate zu beantragen um dann ganz normal die Teilzeitarbeit anzufangen und trotzdem das Recht auf ElterngeldPlus zu behalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen, EmSch
Hallo, am flexibelsten sind Sie, wenn Sie bei beiden AGs mind, 24 Mo. EZ beantragen. Dann können Sie später immer noch entscheiden. Liebe Grüße NB
mellomania
sonst ist das hier googlebar und für jeden lesbar. du bist indentifizierbar.
MamaausM
Ich würde in beiden stellen Elternzeit einreichen für mind 2 Jahre. Dann kannst du problemlos verlängern. In einer stelle bleibst du vollzeit daheim und in der anderen beantragt du ab Monat 13 Teilzeit in Elternzeit. Dein Elterngeld ist unabhängig davon. Es gibt entweder 12 Monate Basis oder 22 Monate egplus. Verdienst wird immer angerechnet. Deshalb nimm doch 12 Monate Basis und dann Beginn zu arbeiten
MamaausM
Elterngeld plus ist die Hälfte vom normalen Elterngeld eben die doppelte Zeit. 2 Jahre melden ist besser, weil du evtl später weiter in Elternzeit bleiben willst und dann kann der AG das nicht verwehren. Meldest du in der Erstmeldung weniger, kann er das verwehren. Außerdem sollte in der Elternzeit noch ein weiterer Mutterschutz beginnen, erhälst du aus beiden Jobs das Mutterschaftsgeld
Ani123
Ich würde bei beiden AG 2 Jahre EZ melden. Beim AG mit 21 Std. würde ich mit rein schreiben, dass ich vorrausichtlich ab den x (11 Monate nach dem voraussichtlichen ET) TZ in EZ mit 21 Std. zurück kehre. Bedenke, dass der AG das aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Da müsste dann aber schon was gravierendes sein wie z. B. drohende Insolvenz welche eine Stellenreduzierung zur Folge hätte. Sie würden dann nach 11 Monaten bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag TZ in EZ für 21 Std. arbeiten. Beim AG mit 20 Std. sind sie in EZ. Wenn Sie 2 Jahre EZ melden haben sie die Option um das 3. Jahr zu verlängern. Melden Sie weniger als 2 Jahre EZ melden und dann verlängern möchten müssen ihre AG dem zustimmen. Melden sie direkt 2 Jahre brauchen sie keine Zustimmung zur Verlängerung.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?