desilu
Hallo Ich arbeite seid neun Jahren in der altenpflege im öffentlichen Dienst der Arbeiterwohlfahrt in bayern ,wohne allerdings in baden Württemberg,habe eine unbefristete stelle Nun kehre ich im Februar 2016 nach einjähriger Elternzeit zurück nachdem ich im Februar 2015 mein erstes Kind zur Welt gebracht habe ich muss dazu sagen das ich ende Okt 2014 von meinem fa ins Berufsverbot geschickt wurde nun stellt sich mir die frage wie lange muss ich wieder zurück im Job sein um bei einer erneuten ssw das volle Gehalt von meinem Arbeitgeber zu erhalten wenn ich wieder ins bv von meinem fa geschickt werde wovon ich ausgehen muss da ich eine Risikoschwangerschaft hinter mir habe Vielen Dank im voraus
Hallo, ein Beschäftigungsverbot können Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit erhalten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das BV greift sobald deine regulär beantragte EZ endet. Sprich, wenn Du es vorher bekommst, erhälst Du ab dem 1. Tag nach der EZ dein volles Gehalt. Du dürftest Deine EZ nicht frühzeitig unterbrechen um ins BV zu gehen, aber deine endet ja regulär. Also wäre die Antwort auf Deine Frage... gar nicht. LG Lilly
desilu
Frau bader und dann auch entsprechend meinen vollen lohn? Denn ich habe schon in manchen Foren gelesen ich müsse mindestens drei Bis vier Monate gearbeitet haben um Anspruch auf mein normales Gehalt während des Berufsverbotes zu erhalten. ?
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