Hallo Frau Bader, wie lange kann man die Differenz für zu wenig gezahlten Unterhalt einfordern? Der Vater meines Ältesten zahlt 300€. Er ist Oberarzt und Privat Dozent in Kanada. Er hat auch drei Jahre in Zürich gearbeitet und hat sicher super verdient. Ich weiß z. B von einem Oberarzt in Aachen, dass er jeweils für die Kinder aus 1. Ehe 400€ bezahlt. Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Zur Not nehme ich auch einen aus Kanada. Oder kann auch ein Deutscher Anwalt Einfluss nehmen, sofern ich die Adresse habe? Mit freundlichen Grüßen, Alex
Mitglied inaktiv - 02.06.2007, 15:08