Frage: Kindesunterhalt rückwirkend?

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist mittlerweile 8. Sein "Erzeuger", anders kann man ihn leider nicht nennen, zahlt zwar Unterhalt, ich bin mir aber sicher zu wenig. Habe ich das Recht mir Einkommensnachweise, oder die Steuererklärung geben zu lassen? Müsste er den zu wenig gezahlten Unterhalt rückwirkend zahlen? Sollte man sich einen Anwalt nehmen? Erschwerend ist, dass er im Ausland lebt. Bisher war ich da, des lieben Friedens willen, still um kein keimendes Pflänzchen der Beziehung zu stören, da wir aber seit Februar nichts mehr von ihm gehört haben, ziehe ich jetzt andere Seiten auf. Vielen Dank! Alex

Mitglied inaktiv - 15.11.2006, 11:01



Antwort auf: Kindesunterhalt rückwirkend?

Hallo, sicher haben Sie einen Anspruch auf Einkommensnachweise. Wenn er im Ausland lebt haben Sie aber das Problem der Durchsetzung. Heißt: wie wollen Sie an ihn rankommen? Es kommt aber darauf an, wo er lebt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2006



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