Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld

Anuschka4711

Beitrag melden

Ich habe einen Sohn, der 19 Monate alt sein wird, wenn das zweite Kind geboren wird. Ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber zwei Jahre Elternzeit angemeldet, überlege aber bei einem anderen Arbeitgeber Max. 30std/Woche zu arbeiten. Ist das für die Berechnung vom Elterngeld sinnvoll? Oder wäre es besser nicht zu arbeiten oder ein beschäftigungsverbot zu erhalten? Im Falle eines bwschäftigungsverbotes: wäre dieses automatisch für meinen hauptarbeitgeber? Oder nur dann wenn ich noch keinen weiteren Arbeitsvertrag unterschrieben habe? Und wie berechnet sich in den verschiedenen Situationen mein Mutterschaftsgeld? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können, wenn Sie solange EG bekommen haben, bis zu 14 LM ausklammern für den Bemessungszeitraum von Kind2. Alle anderen Monate zählen - wenn Sie arbeiten, erhalten Sie also mehr EG. Ein BV spielt nur eine Rolle, wenn Sie nicht in der EZ sind. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Arbeiten erhöht dein neues EG. Fraglich ob es sich lohnt wegen der kurzen Spanne. Hast du Basis-EG oder einen Teil EG Plus? bei EG Plus werden bis zu 14 Monate ausgeklammert. Ebenso die Mutterschutzzeiten In deinem Falle blieben also maximal 5 Monate wo sich die Frage stellt Einkommen oder nicht. Arbeitest du in den 5 Monaten nicht, werden die Monate mit 0 € eingerechnet, arbeitst du, wird das Einkommen daraus mit berücksichtigt. Das BV würde über die Tätigkeit laufen über die es ausgestellt wurde. Fraglich aber ob du wirklich eines erhälst. Unterschreibst du einen neuen Vertrag in dem Wissen den gar nicht erst antreten zu können, kann der AG auch dich unter Umständen zu Schadensansprüchen heranziehen. Dein alter Arbeitgeber ist solange du dich in EZ befindest und nicht im Rahmen dieser bei ihm arbeitest eh raus. Dem gegenüber hast du aktuell gar keine Ansprüche. Tipp, laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es wenigstens das volle Mutterschaftsgeld. Den mit Ende der EZ lebt der VZ-Vertrag wieder auf. Der Gesetzgeber sieht extra vor das man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz ausnahmsweise beenden darf. Sonst nur den Teil von der KK oder den TZ-Gehalt sofern du dann arbeitest.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...