jennie0684
Hallo, mein Entbindungstermin ist am 14. März. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31. Januar aus (am Sonntag) und die Mutterschutz fängt genau am Tag danach, an dem 1. Februar (6 Wochen vor der Geburt). Das Arbeitsamt sagt mir, ich kann kein Arbeitslosgeld I bekommen, da ich dann schon im Mutterschutz bin und die Krankenkasse sagt mir, ich kann keine Schwangerschaftsgeld kriegen, weil ich dann nicht mehr Arbeitnehmerin bin. Was soll ich tun ??? Danke schön im Voraus. (Ich bin französin und verstehe die ganze Sache nicht ganz genau, sieht ziemlich kompliziert aus, ich hoffe, Sie können mir helfen) Schöne Grüße Jennifer
Hallo, nach meinem Dafürhalten müssen Sie trotzdem als arbeitslos anerkannt werden. Kann der FA nicht eine neue Bescheinigung erstellen? Liebe Grüße NB
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