Zimborella
Hallo Frau Bader! Ich arbeite in den Niederlanden, mein Mann arbeitet in Deutschland (beide vollzeit) und wir wohnen gemeinsam in Deutschland. Wir möchten gerne bald versuchen schwanger zu werden, jedoch würden wir vorher gerne sicher gehen, ob ich als Mutter das Recht habe, die bekannten 12 Monate nach der Geburt Erziehungsurlaub und deutsches Elterngeld zu beziehen. Muss ich dafür das niederländische Arbeitsverhältnis kündigen, oder habe ich auch ohne diesen Schritt das Recht dazu? Wir freuen uns über eine Antwort und bedanken uns
Hallo, wenn Sie Deutschland wohnen, können Sie auch deutsches Elterngeld bekommen. Natürlich nur wenn Sie höchstens 30 h/Woche arbeiten. Liebe Grüße, NB
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