Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wg burnout krankgesvhrieben - jetzt schwanger - Arbeitsverbot moeglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wg burnout krankgesvhrieben - jetzt schwanger - Arbeitsverbot moeglich?

oceansmile

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sehr geehrte frau bader, heute hat sich ein hauchfeiner rosa streifen abgezeichnet-welcher mit grosser wahrscheinlichkeit auf eine schwangerschaft hinausgehen wird. freue mich sehr und lasse es in der kommenden woche abklaeren. mein problem, ich bin bis zum 12.12 krankgeschrieben (wegen burn out) . dann sind 6 wochen voll und alles weitere wird dann ueber meine krankenkasse abgewickelt. wenn jetzt noch vor ablauf der 6. woche die schwangerschaft festgestellt wird - kann man dann ein arbeitsverbot ausgestellt bekommen. der arbeitgeber dann weiterhin voll bezahlt? der stress im Büro ist mir worz wörtlich aufs herz gegangen, was einen hohen blutdruck und herzschlag auslöste und sich im ruhigen situation nicht von selbst reguliert. sehe hier also eine gefahr fürs kind. wie sollte ich mich verhalten od was kann ich am besten tun? mit freundlichem gruss


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Beschäftigungsverbot muss die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin sein. Das BAG (Urteil vom 1.10.1997- 5 AZR 685/96) stellt ausdrücklich klar, dass wenn Krankheit und Beschäftigungsverbot zusammen vorliegen, dass dann kein Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber geschuldet ist. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn z.B. der Arbeitgeber nach dem Ablauf von 6 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn wegen Burn-Out, dann kein BV sondern Krankschreibung, und damit Krankengeld und, weil nicht schwangerschaftsbedingt,. auch weniger Elterngeld. Das Du schwanger bist, ist eine komplett andere Sache, krankgeschrieben bist du ja wegen Burn-out. Ein BV gibt es aber nur dann, wenn entweder der Arbeitsplatz nicht mit den Mutterschaftsbedingungen vereinbar ist. Oder aber, wenn die Schwangerschaft selbst entsprechende gesundheitsgefährdende Auswirkung auf Dich oder das Kind haben könnte. Und, um Dich zu beruhigen, Herzprobleme können eine Schwangerschafts komplizieren, sind aber nicht automatisch schädigend. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen.


Colien07022004

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Hallo, BV's werden extrem streng kontrolliert, da in den letzten Jahren viel Mist damit betrieben wird. Ein Bournout ist kein schwangerschaftsbedingter Krankheitsfall sondern bestand schon vor deiner SS. Ich selbst bin Herzkrank, schwer Herzkrank! Ich habe deshalb ein BV bekommen. Gegen den hohen BB gibt es Medikamente und gegen ein paar Tachykardien helfen die gleich mit - es besteht keine Gefahr für das Kind und rechtfertigen kein BV. Eine Freundin ist schwer sexuell belästigt worden auf Arbeit, sie hat lediglich eine KS bekommen und erst, als sie beim Psychologen war und dieser die Indikation für ein BV sah, bekam sie auch eins, dass dauerte fast 6 Monate! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S. Der Arzt kann, wenn der Grund weggefallen ist, die Krankschreibung beenden u ein BV aussprechen


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