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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 08.04.04 meine Kündigung zum 31.08.04 erhalten. Am 05.05. habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Da ich im September 03 eine Fehlgeburt in der 19. SSW hatte, wird mir meine Ärztin bestimmt ein Arbeitsverbot für die restliche Zeit der Schwangerschaft ausstellen. Nun meine Fragen: Was wird ab 01.09.04? Bin ich dann automatisch arbeitslos, oder gilt das Arbeitsverbot über die Kündigung hinaus? Wenn ja, bekomme ich dann weiterhin Krankengeld in Höhe meines Gehaltes oder in Höhe meines Arbeitslosengeldes? Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Brita
Hallo, Dies ist ein Problem der Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist des § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). § 9 MuSchG hat u.a. folgenden Inhalt: Wird eine Schwangere gekündigt, ohne daß der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, reicht die Mitteilung über das Vorliegen einer Schwangerschaft aus, um die Kündigung gegenstandslos zu machen, wenn die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgt. Wird die Frist aus einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund überschritten, reicht es aus, wenn sie Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Waren Sie zum Zeitpunkt der Kü schon ss? Wußten Sie es nur nicht? Wie es im Einzelfall ist, kann man sich am besten ableiten wenn man schaut unter: http://www.gewerkschaft-big.de/rechtschwangere.htm Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Babysitterin ist angehende Erzieherin. Sie absolviert ihr letztes Praktikum in einer Einrichtung "Betreutes Wohnen für Jugendliche". Am 16.6. schreibt sie ihre letzte Prüfung, am 15.6. sollte sie ihren Dienst als Erzieherin in dieser Einrichtung antreten. Eine schriftliche Uebernahmeerklärung hatte sie bereits im M ...
sehr geehrte frau bader, heute hat sich ein hauchfeiner rosa streifen abgezeichnet-welcher mit grosser wahrscheinlichkeit auf eine schwangerschaft hinausgehen wird. freue mich sehr und lasse es in der kommenden woche abklaeren. mein problem, ich bin bis zum 12.12 krankgeschrieben (wegen burn out) . dann sind 6 wochen voll und alles weitere wird dan ...
sehr geehrte frau bader, ich war wg burnout krankgeschrieben und bin in der zwischenzeit nun schwanger geworden. burnout ist nahe dem behandlungsende. mein frauenarzt moechte arbeitsverbot ausstellen, um mich vor rueckfall zu schuetzen ( mobbing im buero etc). wenn krankschreibung aufgehoben ist - dann koennte man doch direkt ins arbeitsverbit ge ...
Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
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Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
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